Leyen, Philipp Nikolaus Freiherr von der

Leyen, Philipp Nikolaus Freiherr von der; Obrist [ -1656] Er stand als Obrist in kaiserlich-vorderösterreichischen Diensten. Verheiratet war er seit 1633 mit der Witwe Jakob Ludwigs von Fürstenberg, Helene Eleonora von Schwendi. 1632 führte er ein Kavallerieregiment von 300 Berittenen in 4 Kompanien.[1]

„Weil durch das das mehr oder weniger alltägliche, zum Teil massenhafte Aneignen und Wegführen von Nutztieren den geschädigten Bauern die wesentliche Existenzgrundlage entzogen wurde, mußte bei solchen Aktionen mit einer erbitterten Gegenwehr gerechnet werden. So tötete ein Hofknecht 1638 im Sankt Georgener[2] Klostergebiet einen in österreichischen Diensten stehenden räuberischen Soldaten, was auf Veranlassung des Obersten von der Leyen die Gefangennahme mehrerer Untertanen des Abtes nach sich zog, die dem gestohlenen Vieh bis Triberg[3] hinterhergeeilt waren. Unter anderem mit einer von Graf Wratislaus II. von Fürstenberg gutgeheißenen Beschwerde beim Kaiserhof über das in seinen Augen unverschämte Verhalten dieses Offiziers bemühte sich Gaisser in der Folgezeit brieflich und persönlich um die Freilassung der Festgesetzten, die Rückgabe des Diebesguts und die Aufklärung des Tötungsdelikts. Dabei schlägt sich seine den bäuerlichen Standpunkten gewogene und die moralischen Qualitäten von einfachen Militärangehörigen nicht allzu hoch veranschlagende Haltung zu diesem Fall in der Auffassung nieder, daß ne plus militibus adhibeat, quam mereantur [den Soldaten nicht mehr Glauben geschenkt werden solle, als sie verdienten]. […] Eine gewisse Genugtuung für diese Unannehmlichkeiten verschafft Gaisser zwei Jahre später die vernichtende Niederlage eines von Oberst von der Leyen angeführten Regiments, die der Prälat angesichts der an seine ausgeplünderten Untertanen erinnernden [p]edites misere lacerati ac lassi, male vestiti [elend zerfetzten und erschöpften sowie untauglich gekleideten Fußsoldaten] hämisch kommentiert: ruinam praecedit superbia [Hochmut kommt vor dem Fall]“.[4]

„Häufig bestand zwischen dem für die angemessene Versorgung vorbeiziehender und stationierter Soldaten verantwortlichen und gegenüber der österreichischen Obrigkeit rechenschaftspflichtigen Magistrat einerseits und den angesichts ungünstiger Entwicklungen schnell von pessimistischer Panikstimmung befallenen Bürgern andererseits Uneinigkeit über die angesichts der Kriegsgefahren zu treffenden Entscheidungen und das notwendige Ausmaß der Nachgiebigkeit gegenüber militärischen Forderungen. Zu einem regelrechten Tumult wuchs sich der Dissens im Spätherbst 1640 aus, als der Villinger[5] Bürgermeister zwei Einwohner verhaften ließ, die dafür gesorgt hatten, daß Reitern aus dem Regiment des Obersten von der Leyen der zuvor offiziell erlaubte Zugang zur Stadt verwehrt wurde. Ein deswegen ebenfalls zur Gefangennahme ausersehener Wachtposten wehrte sich gegen seine Festsetzung mit Waffengewalt, was wiederum andere Männer zu einer lautstarken und von Drohungen begleiteten Protestaktion vor dem Haus des Bürgermeisters mit dem Ziel der Freipressung der Inhaftierten bewog“.[6]

[1] ENGERISSER, Nördlingen 1634, S. 40, Anm. 43.

[2] St. Georgen im Schwarzwald [Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 687f.

[3] Triberg im Schwarzwald [Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 797f.

[4] SCHULZ, Strafgericht, S. 244, Anm. 87.

[5] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.

[6] SCHULZ, Strafgericht, S. 258.

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