Hrastowacky [Hastowasky, Hraztouachki, Hrastowasky, Hrastowatzky, Hrastowaschky, Hrastouatzky, „Trasky“, „Rasta Wascki“], Lukas [Lucatsch] [Gallo ?]

Hrastowacky [Hastowasky, Hraztouachki, Hrastowasky, Hrastowatzky, Hrastowaschky, Hrastouatzky, „Trasky“, „Rasta Wascki“], Lukas [Lucatsch] [Gallo ?]; Obrist [-April 1633]

von Peter Nüchterlein und Dr. Bernd Warlich

Sein Vorgänger Peter Gál verstarb spätestens am 6.9.1626 an der Pest, wie sich aus dem Postscriptum eines Briefs Wallensteins[1] ergibt: „Der Obr. Gall Peter ist an die Pest gestorben, der De Fur [Nikolaus Des Fours; BW] begehrt seine Reiter, solches wird ihm gewiss nicht angehen, denn ich hab kein grössern Rauber als ihn und wegen der Rauberei hette ers gern, wollte Gott, dass ich den De Fur nie gesehen hette, denn er macht mir viel Unordnungen“.[2] Hrastowacky hatte nach dem Tod Peter Gáls dessen Ungarn übernommen und wird meistens als „Obrist Lucas“ oder „Lucatsch“ erwähnt“.[3]

Im Tagebuch des Wernigerode[4] Kantors und Sechsmanns[5] Thomas Schmidt wird das perfide System der Erpressung und Nötigung einer Stadt durch Hrastowacky ausführlich beschrieben: „Den 11. deß. [21.12.1627; BW] (hora 4 pomerd)[6] ist der Kroaten Oberste Hrastowasy mit 15 Reitern in Kaltenbrunns Haus ankommen. Den 12.[22.12.1627] (hora 3 pomerid.)[7] sind 2 Kornet[8] des Oberst Hrastowasky in die Stadt gezogen, denen Billette[9] gegeben, auf jeden Bürger ein Pferd. Den 15. [25.12.1627; BW] hat der Oberste mit E. E. Rath[10] accordiren wollen, hat aber so hoch angeschlagen, dass man’s ad referendum[11] nehmen müssen. Denn er zu seiner Küche wöchentlich 200 Thlr. forderte, ohne sein und der Offiziere Deputat, welches sich auch auf 500 aufs wenigste erstreckte; käme der Stab wöchentlich auf 800 Thlr., und die Reiter gleichwohl zu unterhalten – Den 16. [26.12.1627; BW] ist des Obersten Bagage, als 3 Wagen hereingebracht, wobei ein Kapitänleutnant[12] gewesen. Den 17. [27.12.1627; BW] der Oberst, wie auch U. g. H. Graf Heinrich Ernst[13] gen Halberstadt[14] zum Oberst Becker,[15] demselben zu verstehen gegeben, die sehr hohe Forderung des Obersten, darauf doch wenig erfolgt. – Den 19. [29.12.1627; BW] ist E. E. Rath für sich zu accordiren vorhabens, sich durch den kleinen Quartiermeister an ihre Thüren ‚salvam gardiam’ schreiben lassen. Nachmittag hat der Oberst in alle Ratsherrn Häuser Soldaten einlegen lassen, welche über die Maaß dominirt[16] und Muthwillen getrieben, darum (sagend) dass E. E. Rath mit dem Oberst nicht accordiren und in seine gethane Vorschläge verwilligen wollen. Es sind aber dem Obersten etzliche Bürger aufgesetzt, die wöchentlich in ihrer Kontribution 100 Thlr. aufbringen, die Unterhaltung seiner Küche übergeben.

Den 20. [30.12.1627; BW] ist der Fähnrich, so den 14. Okt. [24.10.1627; BW] hierkommen, mit seinen Musketiren abgezogen, und in Horenburg[17] sein Quartier bekommen.[18] Die Sechsm. und Ausschuß[19] und etliche Bürger zu Rathhause gefordert worden, do ihnen angezeigt, wie daß der Oberst eine hohe Summe Geldes zu seinem Unterhalt und Deputat haben wollte, denn er forderte wöchentlich 1500 Thlr. und 3 ½ Wispel[20] Hafern, so sollten die Bürger mehr nicht, denn nur Quartier, Holz, Salz und Licht[21] ihnen geben, derowegen zu deliberiren,[22] wie solches auszuschlagen, denn um dieser willen, daß E. E. Rath nicht einwilligen wollen, auf seine Vorschläge, sei ihnen so viel Reiter in ihre Häuser gelegt, und allerlei Schmach angethan worden.

– – Auf der Bürger Begehren zur Antwort gaben: dass die Bürgerschaft Bedenken trüge ihnen alsobald zu willfahren, ob sie schon beleget, denn die Herren unterweilen den Bürgern, wenn sie etwas zu suchen, so höhnischen Bescheid gaben, daß mancher mit Ungeduld abtrete. Jedoch aber zu verhüten größer Unheil könnte E. E. Rath alle Rotte[23] zu Rathhaus fordern, in Beisein des Herrn Obersten aber dessen Gevollmächtigten die Bürger an Eidespflichten fragen, was und wie viel eine jeder darzureichen vermöchte, so bliebe E. E. Rath außer Gefahr. – Den 22. [1.1.1628; BW] Auf Begehren des Hern. Obersten Lucas Gallo Hrastowasky hat E. E. Rath alle Rotte zu Rathause fordern lassen, da ein jeder in Gegenwart des Hern. Quartiermeisters und des Adjudanten bei seinem Gewissen aussagen sollte, wie viel er wöchentlich zur Kontribution dem Hrn. Obersten (weil dieser sich erklärte, wenn er wöchentlich 1000 Thlr. und 350 Scheffel Hafern[24] bekäme, wollte er 1 ½ Kornet abführen) einbringen könnte; es sollten die Bürger ihre Commercia und Handthierung ungehindert treiben hin und wieder. Es ist an diesem Tage nur die Hälfte der Rotten absolvirt worden, worinnen sich nur 200 Thlr. gefunden; haben es auch lassen anstehen. (Die Bürger sich zum höchsten beschwert, daß Konsul Posewitz[25] sie und die Stadt in jetzo hochbedrängten Zeiten, so gar verließe, das Hasenpannir aufgeworfen[26] und flüchtig worden wäre, was man hieraus mehr machen sollte ? ob man nicht mit ihm zu procediren[27] wie in den andern und großen Städten, da man nach Urtheil und Recht schickte, und sich darnach richteten, was solchermeineidige[28] Konsul[29] mitbrächte ? – die Merodischen [Johann II. v. Mérode-Waroux; BW] auf ihn gelauert – ). Den 23. [2.1.1628; BW] (mancherlei Unterhandlung, der Oberst ließ bis auf 900 Thlr. und 300 Scheffel Hafer herunter, und wollte alsdann ein Kornet abführen, und das andere selbst unterhalten, oder aber der Rath sollte dies unterhalten und ihm 500 Thlr. geben. Der Rath, Sechsm. und Ausschuß stellte die Unmöglichkeit vor, da sandten die Offiziere nach den Steckenknechten,[30] uns zu erklären, wo nicht ? ab carcerem.[31] Der Rath sagte auf eine Woche, zum Versuch, 900 Thlr. zu, aber den Hafer könnten sie nicht schaffen.) Darauf haben die Offiziere mit uns zum Karcer[32] gewollt, wir aber gebeten keine Gewalt an uns zu üben; aber nichts helfen wollen. Die Offiziere sind vor uns her, die Steckenknechte hinter uns nachgegangen und nach dem Thurm[33] hinter den Mauern (gegen den Ritterhöfen, jetzt zu dem Stall vermiethet) geführet, da man die Uebelthäter pfleget zu verwahren, und in den selben Thurm einlegen lassen, als (die) Konsule Henn., Schmiden, Valtin Eischen, Christoph Schaper, (die Rathmänner) Konrad Barden, Esaias Robran, Heinrich Wedde, Henn. Losen, Michael Müller und der Stadtschreiber Julius Petri. Ich aber (und 4 andere) uns ausgewickelt,[34] mit Vorgeben, daß wir keine Rathsherren wären. Hierauf wir andern, die wir los davonkommen, uns aufs äusserste bemühet allerlei Mittel vor die Hand zu nehmen, auch alsobald an den Oberst Becker gegen Halberstadt[35] notifizirt.[36] Die Stadtthore sind alle verschlossen zugehalten worden, daß keiner aus- oder einkommen können.

Den 24. [3.1.1628] hat der Oberst alle Passzettel, worauf verzeichnet gewesen, wie viel ein jeder Bürger zur Kontribution einbringen soll, wiederum von den Rottmeistern[37] abgefordert, (der Betrag aller 32 Reise[38] war doppelt 1034 Thlr. 6 Gr., es wurde dem Obersten aber nur einfach übergeben. Hiernächst die Sechsmänner den Obersten gebeten, daß er den Rath aus dem Thurm und Staut (?)[39] in eine warme Stube, es sei aufm Rathhause oder wo es I. Gn. belieben würde, wollte eingehen lassen, denn es wären alte verlebte Personen, und wären kalt, damit ihnen kein ferner Unheil zukommen möchte. Antwort, Sie sollten nicht ausgelassen werden, sie verhießen dann die geforderte Kontribution. Es könnte ihnen aber Essen hinein gereicht werden, und etwas Feuer und Kohlen, welches auch also bald geschehen. Horn [Hora; BW] 12 pomerid[40] ist auf vielfältiges Anhalten der Sechsm. und daß die Bürgerschaft nichts schließen könnte, wofern der Stadtschreiber nicht auf freien Fuß gelassen, der ab und zu gehen könnte, (der Stadtschreiber[41]) wieder aus dem Thurm gelassen worden. A meridie[42] hat der Oberst durch den Adjudanten befehlen lassen, daß ein jeder Rottmeister seinen Zettel wieder zu sich nehmen sollte, und von jedem, wie viel ihm gesetzet, einfordern soll; wer sich hierin verweigern würde, dem wolle er sein Haus voll Reiter legen lassen. Welches (Einfordern) auch ins Werk gerichtet worden. Item an U. g. H.[43] geschrieben. Abends. Die Sechsm. abermals angehalten beim Hrn. Obersten, um Auslassung des E. Raths, wie auch deroselben Weiber, die ihn zu unterschiedlichen Malen überlaufen;[44] aber er hat uns alle abschlägige Antwort gegeben, weil mit Vermelden, wo sie nicht willigen wollten, sollten sie sitzen, wenn sie auch gleich als solches saßen. In dieser Nacht die gleich alda waren und auf die ellection des Bischofs[45] warteten, abgesandt, eins an Kais. Majestät,[46] das andere an den General,[47] darin verzeichnet, den Prozeß, den der Hr. Oberste mit E. E. Rath gehalten und warum. Die natali[48] 1628 stütze[49] beim Hrn. Obersten wieder angesucht, um Erlassung E. E. Raths aus der Haft, desgleichen die Weiber; aber nichts erhalten können. Mittags sind die Pastores anzuhalten vermogt worden, denen zur Antwort worden; sie sollten wieder anhalten, sed nil impetratum.[50] Den 26. Dez. [5.1.1628; BW] ist aber ein Schreiben nach Halberstadt dieserwegen abgegangen. Um 6 Uhr Abends sind die Herren des Raths wieder aus dem Thurm gelassen worden, jedoch mit dem Bedinge, daß ein jeder stipulatu manu[51] dageloben müssen, einen Accord einzugehen, auf ein Genanntes, was und wie viel wöchentlich dem Herrn Obersten darzureichen und dazu sollten sie Zeit haben bis Morgen 2 Uhr Nachmittag; würden sie aber solches nicht thun, sollten sie wieder incarcerirt werden. Solches haben sie versprochen, jedoch quoad posible[52] und weiteres nicht.

Den 27. Dez. [6.1.1628; BW] sind die Sechsm., die vom Ausschuß, und alle Rottmeister, dazu aus allen Rotten zwei oder drei Bürger, aufs Rathhaus gefordert worden, do ihnen angezeigt, wie dass der Oberste, für die abgewichenen 14 Tage haben wollte 900 Thlr. und zwei Wispel Hafer[53] und dann wöchentlich ein Genanntes, wozu ihr Bedenken sie eröffnen sollten, ob sie solches verwilligen könnten, oder nicht. – (Die 900 Thlr. für die 14 Tage wurden bewilligt, hinführo 300 Thlr. etc.)

Der Bote ist mit einem Schreiben von U. g. H. wiederkommen, welches durch den Notarium[54] – – dem Hrn. Obersten insinuirt worden, neben den beiden Salvagardien vom General Wallenstein und Graf Kolloredo[55] gegeben. Do dieser alles insinuirt, hat der Oberste wissen wollen, wer solches geschrieben ? hat der Notarius geantwortet, das wüßte er nicht, es wäre von Stolberg[56] von U. g. H. herunter geschickt worden. Ist aber nichts weiter darauf erfolgt. Um 2 Uhr ist der Kapitainleutnant, ein Rittmeister und Adjudant aufs Rathhaus kommen) zum Accord (forderte für die 14 Tage 1000 Thlr. und 300 Scheffel Hafern, und künftig wöchentlich 900 Thlr.) darauf ihnen von dem Stadtschreiber 600 Thlr. geboten, mit Vorwenden, es wäre ja die Soldateska von den Bürgern unterhalten worden, denen viel drauf gangen, zu dem so wären sie in der Rathsherrn Häuser gefallen und darin mit Fressen und Saufen viel verschlemmet und Uepigkeit getrieben. (Nach vielem hin und her Bieten, bewilligte man endlich 900 Thlr. für die 14 Tage in zwei Terminen, und wöchentlich für die Zukunft 450 Thlr. auf 14 Tage zu versuchen, falls es dann von der Bürgerschaft weiter nicht aufgebracht werden kann, soll dieser Accord erloschen sein. Die Reiter und Pferde, so in der Stadt verbleiben, sollen von solcher wöchentlichen Kontribution unterhalten und in besondere Häuser, davon nicht kontribuiret wird, verlegt, und die Thore eröffnet werden und die aus der Vorstadt anderweit abgelöst werden (6. Jan. neuen Stils)

(Nach langer Unterbrechung seit dem 5. Stück, ist es vielleicht nicht überflüssig wieder in Erinnerung zu bringen, daß seit dem 11. Dec. 1627 hier der wilde und ungenügsame Oberst, Hrastowasky mit seinen Kroaten lag, der durch die Einkerkerung der standhaften Vorsteher der Stadt hinlänglich gezeigt hatte, daß er das Quälen verstehe. Es waren über das wöchentlich dem Obersten zu Liefernde noch Unterhaltungen.)

Den 27. Dez. [6.1.1628; BW] (Der Oberst verlangte wöchentlich 900 Thlr. endlich 800 und 300 Scheffel Hafern.) Indeme kam U. g. H. Graf Heinrich Ernst, welcher ebenermaßen für uns arme Unterthanen bat; die Offiziere aber sprachen, wenn I. G. beim Obersten was erhalten könnten, welches vielleicht geschehe, wenn er zu ihm käme, wäre am Besten; könnte Morgen zum Obristen kommen u. s. w. Die Bürgerschaft auf Morgenfrüh wieder zu Rathhause beschieden. Der Rath aber ist aufm Rathhause diese Nacht, als (noch) im Arrest, verblieben, ist aber ein Bothe mit Schreiben gen Stolberg an U. g. H. abgeschickt worden, unsern Zustand zu vermelden. – den 28. Dez. [7. Jan.) ist I. Gn. wieder aufs Rathhaus zu kommen gebeten, wie auch die Bürgerschaft gleichergestalt wieder erschienen, do dann I. G. zum Obersten gefordert, den Accord zu vollziehen, allda sich bald die Offiziere auch hinzu fanden. – – I. G. haben mit dem Obersten gehandelt, dass er für das Vergangene 900 Thlr. in zwei Terminen und künftig 850 Thlr. eins für alles, für seinen und seiner Offiziere Unterhalt und Hafern zugleich zu sagen thäte, Heu und Streu wollte er von den Dörfern hereinschaffen, welches auch beiderseits eingegangen, und der Oberst I. Gn. zum Mittagsmahl bei sich behalten, hat der Oberst gegen U. g. H. sich verlauten lassen, daß er die Merodischen [Johann II. v. Mérode-Waroux; BW] Reiter in Nöschenrode[57] nicht abzuschaffen vermögte, denn der Graf von Merode wäre sowohl ein Oberster als er, und diente auch der Kaiserl. Majestät, zu dem wären die Reiter allbereit hier gewesen, ehe er hierkommen, er hoffe aber sie sollten und müßten bald ausziehen. (Der Accord wurde darauf niedergeschrieben und die Condition angehängt: daß, wenn solche Summe an baarem Gelde nicht eingbracht werden kann, alsdann die Bürgerschaft zu verstatten, daß sie ihr Vieh, Hausgeräth und dergleichen, ohne Behinderung in benachbarte Städte verführen, distrahiren,[58] verkaufen und dazu um ein billig mäßiges convoi gegeben[59] werde. Dazu die Reiter und Pferde, so in der Stadt verbleiben, sollen von solcher wöchentlichen Kontribution unterhalten, und in besondere Häuser, damit die Bürgerschaft aller fernern Molestien[60] überhoben sein möge, verlegt, und denselben von der Bürgerschaft mehr nicht als Licht, Holz, Salz und etwas Heu und Stroh – – gereichet – die Thore eröffnet werden, der Accord zum Versuch auf 14 Tage gelten.) – Nachmittags wurde dem Oberst der Accord mit den ersten 450 Thlrn. überbracht. Morgen frühe sollten die Reiter ausgelegt[61] werden, und soll E. E. Rath bedacht sein auf etliche Quartiere nahe bei einander am Burgthor, da man 50 Reiter einlogieren könnte, wie auch nahe am Rimkethore, da auch 50 Reiter Platz und Logis haben könnten, zu verhüten allerlei Unfall und Einfall der Merodischen Reiter. Der Oberst aber wollte denselben ihren Unterhalt schaffen von 450 Thlr., daß sie Essen und Trinken, wie auch Futter kaufen; allein der Rath solle dahin sehen, daß sie für ihr Geld auch so viel kaufen könnten, wie die Bürger, nämlich, daß das Bier im selben Kauf, wie auch das Brodt und Fleisch in solchem Werth wie es jetzo ginge, gelassen würde, und den Soldaten nicht theurer angeschlagen würde, als den Bürgern, im widrigen soll ihnen solches genommen werden. Die andern Reiter wollte er anderweit abführen. – Den 29. [8.1.1628] ist der Kapitain-Leutnant auf Rathhaus kommen; angezeigt, daß der Oberst 4 Quartiere für seine Pferdehaben wollen, die ihnen Heu und Stroh geben sollten, desgleichen er, der Kapit.-Leut., 2 Quartiere. Item der Leutnant, und der Adjudant 2 Quartiere. Solches, obs wohl wider den Accord, haben sie es doch verwilligen und die Hülfsquartier geben müssen. Nachmittags ist die Kontribution (weil viele Bürger sich beschwert, daß es ungleich gesetzt.) corrigirt worden, worüber den die Korrigirten nicht zufrieden, ist also bei dem vorigen verblieben. Den 30. [9.1.1628; BW] ist eine Kompagnie (8o Pferde) hinaus auf die Dörfer,[62] zu dieser Grafschaft gehörig, geführt worden. Die Bauersleute haben dieselbe mit Quartier und Futter für ihre Pferde unterhalten müssen.

Jahr 1628

Am Tage Christi Beschneidung[63] hat der Oberst etlich viel Fuder[64] Heu, über 100 Fuder, vom Hof Schmatzfeld (damals im Besitz der von Veltheim[65]) durch die Bauern lassen in sein Quartier fahren, wie denn andere Offiziere auch was holen lassen. – Den 2. [12.; BW] Jan. hat der Oberst etliche Bürger aufgesetzt, so ihm über ihre zu Rathhause gesetzte Kontribution wöchentlich in seine Küche schaffen sollen, wie folgt: Speck, Kohl, Braunkohl,[66] Petersilie, Zwiebeln, Essig, Rüben, Meerrettig, Salz, Hering, Stockfisch,[67] Schollen,[68] Gewürz. (5 Bürger hat er dazu benannt.) Diese aber kontribuiren wöchentlich zu Rathhause 38 Thaler. Weil solches aber dem Accord ganz zuwider, diejenigen auch so abgesetzte Stücke und was noch mehr wohl dürfte gefordert werden, in die Küche darreichen sollen, ihre Kontribution vollkommlich einzureichen sich beschweren. – (so übergab man ein Memorial um Abstellung dieser und ähnlicher Plackereien, worauf nichts erfolgte) hat auch der Leutnant und Kapitain-Leutnant etliche Bürger vom Rathe zur Küchel, Item Heu und Streu, Licht und anders u. s. w. zu Hülfe begehret, so ihnen auch gegeben, von des Obersten Kontribuenten. (Der als Wachtmeister ins Westernthor beorderte Bürger (denn das Burg- und Rimkethor wurde von den Kroaten besetzt) legte die Schlüssel ins Fenster und ging in die Kirche, da fanden sie die Soldaten; der Oberst legte nun selbst Soldaten auch in dies Thor,) solches, wenn Holzfuhren oder sonsten etwas davon kommen, zu eröffnen, denen dann auch Trinkgeld[69] gegeben worden.

(Zwangsmaßregelung gegen die säumigen Kontributionspflichtigen, die Brauer Verlust der Braugerechtigkeit,[70] Kothsitzer[71] des Bürgerrechts[72]). – Den 19. [29.1.1628; BW] hat der Oberst dem Rath anmelden lassen, daß sie zum (Oberst) Becker etliche absenden sollten, damit ihm die Quartiere erweitert würden, darauf U. g. H. Graf Heinrich Ernst mit dem Stadtschreiber hinüber geritten, aber nichts ausgerichte. – Den 2. Sonntag nach Epipan.[73] Ist Ordonnanz vom Grafen von Merode kommen an Rittmeister Nicolaus Brummer und Hermanstein, dass sie alsbald aufziehen sollten. Hat der Adjudant seine Zehrungskosten (bei 90 Thlr.) vom Rath bezahlt haben wollen, und sie zogen, ohne ihren Zweck zu erreichen, ab). Den 23. Jan. [2.2.1628; BW] den Sechsmann, Ausschuß und allen Rottmeistern zu Rathhause in Gegenwart U. g. H. Graf Heinrich Ernst angezeigt, dass Ihr Gn. und der Stadtschreiber beim Becker nichts ausgerichtet, und der Oberst noch diese Woche die 850 Thlr. vor voll haben will, und I. Gn., wie auch der Probst[74] zu Wasserleer,[75] Herr Heinrich Metternicht (ein eingedrungener Katholik) gebeten, ein Collect[76] beim Hrn. Obersten um Linderung einzulegen, im Fall aber, wenn nichts zu erlangen, ob die Bürger die Kontribution einbringen könnten ? Antwort, sie wollten diese Woche noch geben so viel sie könnten, jedoch daß die Kontribution gelindert würde, und die Reiter beim Burgthor und Rimkethor mögten hinausgelegt werden. (Der Oberst wollte aber jetzt nicht bloß die 850 Thlr. für diese Woche, sondern auch 100 von voriger und 450 Thlr. welche er auf 1 Monat gestundet, in Summe 1400 Thlr. jetzt gleich haben, und künftig alle Woche 850 Thlr.) wofern solches nicht geschehen sollte, wollte er den Rath wieder in die gefängliche Haft legen, wollte auch aus der Rathsherrn Häuser sich bezahlt machen, wenn er so viel nicht darin finden würde, wollte er’s aus andern Bürgerhäusern nehmen lassen, und die Kompagnien wieder hereinbringen. Folgendes Tages wurden alle Rottmeister wieder zu Rathhause gefordert und ihnen des Obristen Meinung vorgehalten, worauf von den meisten dieser Bericht einkam, daß es uns möglich, so viel aufzubringen und wenn es schon einmal geschehe, und könnte hiernächst nicht folgen, so wäre es ja so neu; derwegen kommen die Reiter wieder herein, das mögte er thun, wenn’s alle wäre, so müssten sie aufhören. Welche Antwort Vielen, auch U. g. H. mißfiele. Darauf I. G. Graf Heinrich Ernst und der Propst zu Wasserleer, Herr Heinrich Metternicht gebeten worden, zum Herrn Oberst zu gehen, und um Linderung und darum zu bitten, daß den ordentlichen Bezahlern der Kontribution keine Reiter einlogirt würden. Sie sind hingegangen, aber nicht vorkommen können. Darauf der Oberst sie fordern lassen, ist der Stadtschreiber und Posewitz[77] hingangen, haben diese Antwort wiederbracht, daß er 1. keine Linderung geben könnte, es würden ihm denn seine Quartiere erweitert; 2. wollte er mit den 1400 Thlr. bis Ende Februar gegen eine Obligation[78] zufrieden sein; 3. wegen der Reiter willigte er ein. Darauf die Sechsmann Ausschuß, Rottmeister, 2 oder 3 Bürger aus jedem Rott, zu Rathhause fordern lassen: ob sie weiter kontribuiren wollten, oder aber die Reiter und andere Ungelegenheit, womit der Oberst drohet, gewärtig sein wollten. Denn [Denen ?; BW] die nicht kontribuiren wollten, denen sollten Reiter einlogirt werden. Worauf sie antworteten, sie wollten zwar lieber geben, jedoch so viel ihr Vermögen wäre. Ist den Rottmeistern anbefohlen worden, anzuzeigen, wer ferner kontribuliren, der sollte zu Rathhause erscheinen und, weil der Oberst 500 Thlr. wöchentlich fordert, sich einschreiben lassen, auch ihre Kontribution mitbringen. Sind auch alsobald Kontribution mitbringen. Sind auch alsobald Schatzherrn[79] verordnet, selbige aufzunehmen. G. Heinrich Ernst schrieb abermals an den Oberst David Becker, Freiherr von der Ehr. – Den 3. Sonntag nach Epiphan. Ist eine Kompagnie Reuter von den Dörfern in die Stadt wiederkommen, denen Billette auf diejenigen Bürger gegeben, so dem Obersten nicht kontribuiren wollen, oder die schuldig sind. (Aber es gab Verwirrung,) denn viele so bis der [bis her ? BW] richtig kontribuiret etliche Reiter bekommen. Diejenige aber, so sich haben einschreiben lassen, zur Kontribution der 500 Thlr. wöchentlich den Herrn Obersten, dieselben sind ausgenommen worden. –

Den 28. Jan. [7.2.1628; BW] ist vom Oberst Becker ein Fähnrich an den Oberst Hrastowasky geschickt, welcher Ordonnanz soll gebracht haben, etliche Reiter zu den erweiterten Quartieren abzuführen. – Den 29. [8.2.1628; BW] ist ein Leutnant mit einer Kompagnie Reiter gen Altenhausen[80] in die erweiterten Quartiere gerückt, ist der Oberst mitgefahren, (den 5. Febr. [15.2.1628; BW] zurück kommen.) – Den 7. Febr. [17.2.1628; BW] sind aber über 50 Reiter mit zwei um die Stangen gewickelte Kornette in die Stadt kommen, denen der Rath auf des Obersten Befehl haben Billette geben müssen. Weil aber die besten Quartiere dem Obersten zu seiner wöchentlichen Kontribution vorher ausgesetzt, und der Oberst sich im Geringsten nichts kürzen lassen, noch deren einen davon entbehren wollen, haben sie müssen dieselben in die noch übrigen armen Leute Häuser inlogiren, wodurch ein viel lamentiren worden, nichts desto weniger sie unterhalten müssen. – Den 11. [21.2.1628; BW] ist ein Kroat an den Galgen,[81] so auf dem Markt steht, gehängt worden; desgleichen sind 3 Soldaten-Jungen[82] um den Galgen gestreicht[83] worden, den einen aber das linke Ohr abgeschnitten.[84] Ingleichen soll einem Kroaten der Kopf abgehauen werden,[85] welcher einen Amtsschreiber im Fürstenthum Anhalt, soll erschossen haben, welcher aber um Gnade gebeten, und sich auf den Fürsten von Anhalt,[86] dessen Gnade er hoffte, berufen – – – ist wieder zum Profos[87] gebracht. – Den 26. Febr. [8.3.1628; BW] hat der Oberste in allen Rotten die Bürger, so ihm kontribuiren, zu Rathhause fordern lassen, und anzeigen, daß er keinen Hafer mehr hätte, seine Stuten auch bereits 4 Tage eitel Heu fressen müssen, derowegen wollte er von einem Kontributionen wöchentlich, über ihre Kontribution, 4 Mispel Hafern haben. Da ist ihnen (ihm) zu Gemüth geführt, daß ihm wöchentlich die schwere Kontribution geben, davon er Hafern kaufen könnte, und daß es den Bürgern viel zu schwer fallen würde. Antwort: das wenige Geld als 500 Thlr. wäre dem Obersten viel zu wenig,[88] sintemal er davon seine Küche halten müßte, und daß die Bürger sich beschwerten, hätten keinen Hafern; so wollte der Oberst umschauen lassen, und wo er Hafern finden würde, den wollte er wegnehmen lassen. – – Der Bürgermeister so zu Halberstadt wäre (Posewitz) hätte 15 oder 20 Wispel Hafer liegen. Er wollte durchaus Habern haben – – – endlich zufrieden, daß jeder Kontribuent ihm einen Scheffel über seine Kontribution bringen sollte. (119 Scheffel) Weil nun kein ander Mittel vorhandenen, wofern man ihm nicht wollen schauen lassen, alles was ein jeder noch hätte, boten wir ihm 100 Scheffel 8 Tage lang zu versuchen, womit der Oberst entlich content. (So viel Thaler einer Kontribution gebe, so viel Bierfaß[89] soll er bringen, oder Geld, den Scheffel zu 12 Mariengr.[90] Der Oberst hatte versprochen noch 4 Reiter auf jedes Dorf zu legen, aber bald zog er zurück) er könnte kein Dorf mit Reitern mehr und sehr beschweren, sintemal die Dörfer ihm wöchentlich an Kälbern und allen andern Sachen, was er von Nöthen, hereinschaffen müßten, neben ihrer gesetzten Kontribution.

Die Nacht vom 21 bis 22. Febr. [1.-2.3.1628; BW] sind 3 Pferde, so von den Sommerschenburg[91] hier dem Obersten zu Kauf gebracht, gestohlen worden, und durch die eingefallene Stadtmauer beim Rimkethor, so mit großen Blochen[92] wieder ergänzt, hindurch gezogen, indem die Bloche losgetrickelt.[93] Es ist der Schaalmeister[94] in der Neustadt die Nacht ausgetreten[95] mit seinen Kühen. Daher der Oberst den Rath des Nachmittags 3 Uhr aufm Rathhause in Arrest legen lassen, und sollen ihnen die Pferde wieder schaffen oder für jedes 100 Thlr. erlegen. Den 23. [3.3.1628; BW] ist U. g. H. Graf Heinrich Ernst zum Hrn. Oberst gegangen und ihnen sehr vorweißlich gehalten, daß er den Rath wegen der gestohlenen Pferde handfest gemacht[96] und arretiren lassen, ob denn eine Obrigkeit büßen sollte, was etwa ein Unterthan verbrochen hätte ? der Oberst aber sich daran nicht kehren wollen, sondern gesagt: der Rath hätte sollen die Stadt besser verwahren und er wollte die Pferde bezahlt haben. Derwegen I. G. ein Schreiben von General Friedland hervorgezogen, dasselbe dem Obersten aufm Tisch gelegt zu verreisen, (d. d. Prag 25. Jan. [4.2.; BW], dass er sich nur an den Grafen Wolf von Mansfeld[97] wenden mögte, der das Kommando hätte) und gesagt, daß derselbe von Mansfeld sein Blutsfreund wäre und wollte hin zu ihm und solche und dergleichen Insolentien ihm zu verstehen geben. Worauf der Oberst und Kapitain-Leutn. lauter[98] still geschwiegen. (Gegen Abend fanden sich die Pferde im Holz über Darlingerode.[99] Der Rath kam aber selbst  den folgenden Tag (24. Sonntag [4.3.1628; BW] noch nicht los. Der Oberst Hrastowasky mit seinen Offizieren, so er alle herein fordern lassen, stark Fastelabend[100] gehalten bei 3 und 4 Tage lang. Der Oberst dem Rath andeuten lassen, daß sie des Arrests noch nicht loskommen könnten, weil sie ihm aber die Schlüssel zu dem einen Thor, als Westernthor, vorbehalten und und nicht alsbald überliefert hätten; desgleichen, daß sie die Stadtmauern nicht besser gebauet und verwahrt hätten, damit man nicht über oder durch hätte kommen können. Den 28. [8.3.1628; BW] ist der Rath ihres Arrests wieder vom Obersten entlassen worden und ihnen weiter nichts gesagt.

Den 5. März [15.3.; BW] zu Rathhause den Sechsmännern und andern sämmtlichen des Obersten Kontribuenten angezeigt, daß der Oberste durch den Quartiermeister begehrt, zu seiner Küche wöchentlich an Speck, Fleisch, Butter und Käse, Kohl, Hühner und Eier, hierin aber die Kontribuenten nicht willigen wollen, und weil der Quartierm. nicht wieder erschienen, wie er zugesagt, unterdessen aber zwei Intercessionalien,[101] sowohl von U. g. H. Graf Wolf Georgen,[102] als Graf Heinrich Ernsten an den Obersten abgangen, hat man die Gedanken gehabt, als hätten solche etwas effektuiret. Den folgenden Tag der Quartierm. wieder gesagt, daß der Oberst  gewiß haben wollte von seinen von seinen Kontribuenten was er gefordert. Ja er wollte alles haben, was ihm zur Küche von Nöthen neben der Kontribution, ausgenommen den Wein. Der Oberst hat seine Kutscher und Fuhrknechte in etliche Bürgerhäuser gelegt, die dieselben speisen müssen, den Hafern aber der Oberst gegeben, denn etliche auch seine Pferde bekommen haben. Den 8. März [18.3.1628; BW] sind abermahl des Obersten Kontributionen zu Rathhause gefordert worden, do ihnen denn vorgelesen ist, dieses nachfolgende Memorial, so der Quartierm. des Obersten zu Rathhause gebracht:

Memorial was die Bürger wöchentlich kontribuiren und auf des Herrn Obersten Küchel schaffen sollen.

2 Rinder; 2 Kälber; 16 Hühner; 18 Lämmer; 1 Schwein, 4 indianische Hühner;[103] etliche Vogel; von allerlei Fisch; Weitz- und Rockenmehl; um ein Thaler Essig; 120 Eier; 100 Pf. Butter; 4 Pfd. Reis; 6 Pf. Pflaumen; 2 Pf. Pfeffer, 2 Pf. Ingwer; 2 Pfund Näglein;[104] (Nelken) ½ Pf. Muskatblumen; ¼ Pf. Saffran,[105] 174 gestossenen Zimmt; 2 Pf. kleine und große Rosinen; 24 eingemachte Citronen, 2 Pf. Honig; ½ Thlr. Zwiebeln; ½ Thlr. Petersilie; ½ Thlr. Meerrettig, ½ Thlr. Rettigrüben; ½ Schefl. Salz; 12 Pf. Stockfisch; 1 Schock Plastießen (Plateiße, Schollen);[106] 120 Heringe; 2 Pf. Kapern; 2 Pf. Oliven; 4 Pf. Baumöhl;[107] Saurenkohl; 2 Hut Zucker; 4 Pf. Hirschbrun (Horn ?);[108] ein Fäßlein Neunaugen;[109] 2 Seiten Speck; 4 Faß Bier; 14 Thlr. weiß und schwarz Brodt; 6 Schinken; allerlei Konfekt, jedes 3 Pf.; ein Käse.

Do diese Specification den Kontribution [Kontribuenten; BW.] vorgelesen, so auch ohne das darzureichen unmöglich, ist geschlossen worden, eine Supplication[110] an den Herrn Obersten abgehen zu lassen, in Latein vertiert[111] und ist dieselbe den 11. März [21.3.1628; BW] übergeben von mir, u. s. w. (Unter andern wird darin gesagt: Ob nun zwarten wie [wir ? BW] allerwegen zu Kaiserlichen Diensten alles dasjenige gerne gethan, und verrichtet, was von uns begehret, so können wir aber nicht verhalten, weß maßen wir arme Leute nunmehr durch das beschwerliche Kriegswesen, so nunmehr ins dritte Jahr gewähret und uns kontinuirlich auf dem Halse gelegen, ganz erschöpfet, ausgezehrt und ausgemergelt, also daß ein gut Theil Bürger von wegen Grämniß[112] verstorben, theils aber, so fast mehr nicht, als das zeitliche Leben übrig, ganz an den Bettelstab gerathen, von Haus und Hof mit Weib und Kindern sich wegbegeben, und des Bettelns ernähren müssen. Wir übrigen, bevorab diejenigen, I. G. kontribuiren, befinden das unsrige auch, daß wir hin und wieder geborget haben, und nichts mehr zu Borge bekommen können, sintemahl unser Credit, weil wir nicht haben zahlen können, verloschen, auch alles dasjenige, so wir an Butter und Käse von unserm Vieh, so noch übrig, und unsere Lebens Aufenthalt sein soll, zu Gelde machen und was uns sonst lieb und viel gekostet, als Kleider, Hausgeräth und dergleichen, um ein Liederliches hingeben müssen, damit die Kontribution wöchentlich eingebracht werden könne. – – So befinden sich auch eine ziemliche Inäqualität,[113] indem auf dem Lande von stattlichen freien und adelichen Rittergütern kaum bei 1, 2, 3, oder weniger Thaler gegeben werden. Hingegen sollen und müssen wir arme Leute, so allbreit alles das Unsrige zu- und eingebüßt, bei 6, 7 und mehr Thaler wöchentlich abstatten – – Bitten derhalben in Unterthänigkeit und um Gotteswillen; I. G. wollen diesen unser sehr elenden, betrübten Zustand gnädiglich ponderiren,[114] ein mitleidendes Herz mit uns haben und tragen, so wird Gott solches wieder belohnen, wie denn der Herr Christus selber saget Matth. 5, V. 7: Selig sind die Barmherzigen, denn sie werden Barmherzigkeit erlangen, und Sprüche 19, V. 17. Wer sich des Armen erbarmet, der leihet dem Herrn, der wird ihm wieder Gutes vergelten. Nun aber haben wir gehöret, dass I. G. ein sonderlicher Patron[115] der Armen und Bedrängten sein solle und denselben viel Gutthat beweisen; Ei so zweifeln wir auch nicht, I. G. werden solches an uns hochbedrängten armen Leuten auch wahr machen – – – und thun E. G. samt der ganzen Soldatesca zum allem glücklichen Succeß[116] der Obacht Gottes, uns aber derselbigen beharrlichen Favor[117] und Gnaden getreulich empfehlen.) Darauf diese lateinisch übergebene Supplication beim Herrn Obersten um Antwort – angehalten worden, daneben berichtet, daß dieselben Bürger, lange aufgewartet[118] und geharret, und nun, weil I. G. sich zur Ruhe niedergelegt, wieder weggegangen wären, hat er zur Antwort geben: Laß sie harren. Den 10. [20.3.1628; BW] ist der Bothe, so mit U. g. H. Schreiben an den jetzo nunmehr deputirten[119] General Obersten[120] Graf Wolfen von Mansfeld den 27. Febr. [7.3.1628; BW] abgefertigt, worinnen gebeten: unser hieliegenden Obersten abmarschieren zu lassen, wiederkommen, berichtet, daß jenseits Schweinfurt,[121] da er nach Ulm[122] zu laufen vorhabens, sintemal die Mansfelder daselbst gewesen, er von des Leopoldt[123] Reitern angestrengt[124] worden, den Brief genommen, eröffnet und gelesen, und da sie den Inhalt vernommen, in Stücken gerissen, und den Bothen stranguliren wollen, welcher aber sein Leben noch endlich erbeten hat. Den 11. [21.3.1628; BW] U. g. H. Graf Heinrich Ernst mit dem Stadtschreiber nach dem Grafen Schlicken[125] als Kaiserl. Kommissarien und Oberst. Feldmarschall wie auch den Grafen Altringer, so beisammen sein sollen zu Magdeburg,[126] sich verfüget. Wie man vernommen, so soll I. G. nichts ausgerichtet haben, denn der Graf Schlick noch nicht angelanget, zu dem der Oberst Altringer[127] gen Gröningen[128] gezogen, daselbst U. g. H. sich auch hinbegeben, weil er keine bequeme Herberge (wie es heißt) haben können, sich wieder nach Halberstadt verfüget. Den andern Tag ist unser Oberst auch dahin zum Altringer gefordert, I. G. aber zu spät kommen, do also fort ein Bothe dem Oberst Altringer nachgesandt worden, welcher Bothe neben I. G. Schreiben, auch zugleich Briefe von der Clerisel[129] allhier und derselben vom General mitgetheilten Salvagarden, wie auch unsern Obersten übergebene Spezifikation zur Küchel, wie obstehet, im Orig. dem Oberst Altringer überbracht hat, in welcher Clerisei Supplication ausdrücklich gesetzt, daß der Oberst Hrastowasky von den Priestern allhie eins für alles 100 Thlr. fordert und haben wolle zur Unterhaltung des Paters,[130] wo nicht, so soll ein jeder 3 Pferde und Soldaten auf ihren Pfarren unterhalten. Unterm 25. März [4.4.1628; BW] antwortete Altringer von Kalbe[131] aus: daß sich sobald eine Occassion präsentiren würde, dass alsdann die Stadt Wernigerode des bisher getragenen Lasts entledigt werden solle, der Oberhauptmann Becker habe es versprochen, an diesen solle man sich nur wenden: ‚Was des Oberst Hrastowasky so wohl von Geist- als weltlichen beschwerliche Prätension[132] anbelangt, ihm, Hern. Oberst, deswegen die Nothdurft zuzuschrieben, verhoffe, er werde dergleichen hinführo unterwegens lassen etc’.

Den 21. [31.3.; BW] dem Oberst 350 Thlr., auf bis 700 Thlr., so die Bürgerschaft ihm restirt,[133] abgegeben und überbracht, daneben eine lateinische Supplikation übergeben, desgleichen E. E. Rath die Klageschreiben und Intercessionales U. g. H. an den Altringer abgangen, ein Original mit dem Gelde in den Korb gelegt (wahrscheinlich, es ist sonst kein Zusammenhang in der Sache, hatte Altringer sein eben erwähntes Schreiben dem Magistrat zur Selbstbestellung mitgetheilt, und diesen die sämmtlichen Beschwerden in Original beigeschlossen), do sie der Oberst sahe, er sehr ungehalten ward, schalt und schmähete zugleich auf U. g. H. und den Rath, die Priester hieß er seductores (Hintergeher) weil ihre Supplikation dabei lag und sagt: sie sollten gleich wohl geben, oder Pferde unterhalten; desgleichen, so sollten wir auch reichen, was zur Küche auszeichnet, und solches gedoppelt; ingleichen für die 100 Schefl. Hafern sollten wir wöchentlich 6 Wispel liefern auch von der Zeit her, do er herkommen wäre; (dafür) daß man supplicirt die Reiter anderweit abzuführen, wollte und weil der Stadtschreiber I. G. Intercessionales mit seiner eigenen Hand geschrieben, hat er sich hören lassen, denselben auf Ungrisch zu prügeln.[134]

Auf diese übergebene Supplikation (weil, wie obstehet, die Klageschreiben sind mit überbracht worden) ist keine Erklärung erfolgt, auch nichts erhalten können, ob er schon dieselbe zu zweien und mahlen wieder in die Hand genommen und gesetzt hat. Den 28. März [7.3.1628; BW] hat der Quartiermeister auf Befehl des Obersten etlichen Kroaten Billette gegeben auf die Priester Häuser, daß sie dieselben mit ihren Pferden unterhalten sollen, weil aber der Herr Kaplan[135] die Thür nicht öffnen und sie einnehmen wollen, haben sie ihm die Thür mit Gewalt aufgelaufen.[136] Weil aber gegen den Obristen die Priester sich sehr beklagt haben, als haben sie sich erboten, mit dem Pater zu accordiren und demselben 30 Thlr. eins für alles zugesagt und gegeben. Damit sind die Priester losgesprochen worden. (Ein Brief des General-Feldmarschall Heinrich Schlick Graf zu Passau[137] d. d. Mühlingen[138] 9. April. versprach alle Unterstützung – nur müsse er sogleich nach Prag zum Kaiser.)“.[139]

Ein Teil seiner Kroaten war zu dieser Zeit auch im Herzogtum Braunschweig aufgetaucht. Schöningen,[140] der Witwensitz der Clara von Braunschweig-Lüneburg-Celle,[141] hatte 1628 auf Befehl Friedrich Ulrichs von Braunschweig-Lüneburg 350 Rt. aufbringen müssen, um sich von der Einquartierung der Kroaten Hrastowackys freizukaufen. 14 Tage lang blockierten sie Schöningen bis zum 10.4.1628, bis sie auf Befehl Johanns II. von Mérode-Waroux wieder abziehen mussten.[142]

„Den 8. April [18.4.1628; BW] haben wir – – diese lateinische Supplikation selber den Obersten insinuirt. Do wir (sie) dem Herrn Obersten übergaben in seine Hände fragte er, was dieß wäre ? Antwort: Es wäre ein Supplikation-Schreiben. Fragt er weiter, was wir denn supplicirten ? Erleichterung der schweren Kontribution. Er weiter: Was vor neue Kontribution ? die wir armen Bürger und verlaßenen Wittwen I. G. wöchentlich geben müßten, als 500 Thlr.; antwortete er: es wären nur 400 Thlr., die wir geben. Wir aber sagten, daß wir 500 Thlr. geben, welche er aber nicht gestehen wollte. Solange er weiter; was wir denn vermeinten und bäten ? Wir bitten Erlassung der schweren Kontribution, die uns also ferner aufzubringen unmöglich, alldieweil wir fast alle das Unsrige auf Kaiserliche Armee verwendet haben. Darauf gab er zur Antwort: Was gebt ihr mir denn ? Ihr gebt mir kein Brodt, kein Bier, keinen Wein auch nichts zur Küchel, ihr sollt mir noch mehr geben, ging damit in die Stube. Ob ich ihm nun zwar wohl wohl nachfolgete in die Stuben, und anhielte um Linderung der Kontribution, war doch nichts bei ihm zu erhalten und kamen unterdessen seine Offiziere, daß sie das Mittagsmahl mit ihm halten wollten, mit denen er Gespräch hielt und hatten wir also unsern Bescheid. – (Hier scheint mehrers nicht bemerkt zu sein.) Den 16. Mai der Oberst um den Rest von 350 Thlr. und den hinterstelligen Hafern angehalten, damit, wenn er heute oder Morgen Ordonannz bekame, ihm nicht Ursache geben würde, sich bezahlt zu machen an dem was er finden würde. (Es sei kein Geld zu erhalten, wie denn noch jetzo Rathspersonen nach Quedlinburg[143] dieserwegen ablegiert;[144] als wird gesagt: Wie und auf was Weise das Gelde aufzubringen ? es kam aber zu keinem Resultat.)

[Am 31.5.1628 wurden 3 Kompanien Hrastowackys in Saalfeld[145] einquartiert;[146] BW]

Den 23. Mai [2.6.1628; BW] eine Supplikation um Erleichterung der Kontribution dem Herrn Oberst übergeben wollen, aber nicht vorkommen können. Sonntag Exaudi[147] dem Herrn Obersten 187 Rthlr. an Dukaten,[148] Rosenobeln[149] und Reichsthalern auf den Rest der 350 Thlr. abgegeben, das geblieben 163 Thlr., weil er die Cruciaten[150] für 36 Ggr. Item eine Supplikation daneben überbracht, darin um Erleichterung der Kontribution gebeten. Darauf er zur Antwort geben lassen, er könnte nicht alle 8 Tage 100 Thlr. erlassen, er würde sonst zuletzt nichts behalten. Item der Oberst wollte keine Pfennige in der Kontribution mehr annehmen, besondern eitel Gold, Reichsthaler und Silbergeld. Den 6. Jun. [16.6.1628; BW] ist dem Rath proponirt[151] worden beim Obersten um Erleichterung der Kontribution anzuhalten, denn es der Bürgerschaft bei solcher Kontinuirung viel zu schwer wäre, wenn. Antwort: daß U. g. H. Graf Heinrich Ernst vom Oberst etliche mal wäre ersucht worden, es wolle I. G. herein zu ihm kommen, und Kundschaft mit ihm halten; als hätte ihr Gnaden geschrieben, als Morgen hereinzukommen, so könnte wohl eine Supplikation übergeben werden. Den 7. deß. [17.6.1628; BW] ist der Wachtmeister – – wieder aus Kroatenland[152] kommen und neugeworbenem Volk (bei anderthalb hundert wie es heißt) mitgebracht, wie denn ein Kaiserl. Kommissarius aus Prag, so ihnen ist adjungiret[153] worden, mitkommen. Graf Heinrich Ernst habe nicht zum Obersten gehen wollen, darum, dass etliche Offiziere wegen des neuankommenden Volkes beim Obersten gewesen, da es denn auf ein Saufen auslaufen würde, sondern ist wieder hinausgeritten.

Den 13. Junius [23.6.1628; BW]. Den hereinkommenen Propst von Wasserleer Heinrich von Metternicht um Rath gebeten, der für rathsam erklärt, man sollte eine Supplikation an den Herrn Obersten übergeben; welches auch also geschehen. Do der Oberste diese gelesen, hat er den Propst zur Antwort gegeben, er wollte auf Mittel bedacht sein, wie die Kontribution könnte gelindert werden. Den 14. deß. [24.6.1628; BW] ist der Oberst mit seinen Offizieren nach Sommerschenburg, daselbst er auch sein Quartier hat, und ihm kontribuiren müssen, gereiset, und ist der Kaiserl. Kommissarius, so mit dem neugeworbenen Volk von Prag hierkommen, mit weggezogen, und also fort nach Prag. Item ist keine Verehrung[154] gegeben, ohne[155] 2 Ries[156] Papiere, so er nit mitgenommen, weil er die begehrten Pferde nicht bekommen, worüber er denn sehr ungeduldig worden. Den 21. [1.7.1628; BW] deß. bei dem Oberst (weil er gestern Abend wieder von der Sommerschenburg angelangt) – – um Erleichterung der Kontribution angehalten. Gab er und [uns ? BW] diese mündliche Antwort: er könnte von der Kontribution (welche sich nur auf 300 Thlr. erstreckte) nichts finden lassen, denn er müßte alles davon kaufen, was er zu seinem Unterhalt von Nöthen, ging damit nach dem Hofe und ließ uns stehen, denn er uns mit rauen Worten anfuhr, und nicht weiter hören wollte, denn wir ihm geantwortet hatten, daß wir wöchentlich 400 Thaler geben müssten. (Aber bei 80 Thlr. soll er hiervorn seinen Offizieren reichen.) – Den 23. deß. [3.7.1628; BW] ist der Korporal[157] allhie aufm Schlosse in der Garnison liegend durch Ordonnanz vom Oberst Becker gen Halberstadt gefordert worden, und ein Gefreiter[158] neben 3 Knechten[159] in der Garnison verblieben. (Man wollte den Obersten Becker um Rath fragen, wie mans machen sollte.) denn die Bürgerschaft könnte solche schwere Kontribution länger nicht mehr aufbringen, daher ein Bürger nach dem andern beginnt auszutreten, seine Behausung stehen ließe, und davon ginge. (Ein Marketender[160] wollte anfangen zu brauen.) Den 28. [8.7.1628; BW] sind 600 Musketier aus Halberstadt durch den Oberst Becker geführt worden, so nach Stralsund[161] – – der Ob. Becker ist aber wieder gen Halberstadt kommen. Den 7. Julius [17.7.1628; BW] ist des Ob. Becker Quartiermeister hiekommen, dem Oberst vom General Ordonnanz überschickt, daß er ausziehen sollte mit seinen Kroaten, wenn der Oberst Isolan dieser Oerter marschiren würde.

[Am 22.7.1628 hatte Wallenstein aus Stralsund Hrastowacky das Ausreiten seiner Kroaten untersagt.[162]

Den 8. Juli. [28.7.1628; BW] Ist der Quartiermeister aufs Rathhaus kommen, ihnen wegen des Oberst Hrastowasky angezeigt, daß er Ordonnanz bekommen hätte und marschiren sollte, derwegen begehrt der Oberst 1. seinen Rest 163 Thlr.; 2. eine doppelt Kontribution, denn sie in acht Tagen aufbrechen würden und solches wäre Kriegsgebrauch; 3. so wollte er 50 Wagen und Pferde davor, als gehörten, haben darauf er sein Getraide an Hafern und andern fortbringen könnte; 4. begehrt er Salz, Essig, Speck, Waitzenmehl, Butter, so viel ihm zum Marsch von Nöthen; so wäre 5. zu Harsrode[163] eine Mahlmühle, so nichts kontribuirt hätte, dafür gebührt ihm billig[164] etwas; 6. es wären etliche aus ihren Häusern gelaufen, so unter des Obersten Kontribution wären, und nichts abgeben, dasselbe sollten die Herren (der Rath) erlegen; 7. so würde je und allwege der Gebrauch gehalten, wenn ein Marsch durch ordentliche ordonnanz einem Rathe angekündigt würde, so gebührt ihm ein Trinkgeld, welches er sich zu den Herren auch versehen thäte. (200 Pferde wären jetzt in der Grafschaft nicht zu finden. ) – Den 9. Jul. [19.7.1628; BW] Ist der Oberst Isolan mit etlichen Kornetten in Sillstedt,[165] Minsleben,[166] Langeln,[167] und Wasserleer kommen, und Nachtlager genommen. (Ein Pater Jodocus zu Halberstadt, der beim Oberst wohl gelitten, sollte Erlaß an den eben bemerkten Forderungen verschaffen, wogegen man ihm Dielen[168] versprach, – aber er richtete nichts aus.)

Den 12. Juli. [22.7.1628; BW] Der Oberst blieb bei schleuniger Bezahlung des Restes (den er auf 200 Thlr. angab), einer doppelten Kontribution, weil’s Kriegsbrauch beharren, oder wollte dieselbe von den Reitern verzehren lassen. So wollte er auch einen Revers[169] haben, daß er dasjenige, so der Quartiermeister zu I. G. Küchel gefordert, und (dessen Specification Herrn Altringer überschickt, nicht benommen hätte. (Die Exekution[170] folgte auf der Stelle.) Nachmittags um 5 Uhr sind 2 Kornett Reiter unter unsers Obersten Kommando in die Stadt unter I. G. Kontribuenten einquartiert worden, welche so einen groben Muthwillen, Ueppigkeit und Verprassen getrieben, daß es nicht zu sagen. Sintemal man ihnen nur hat geben und schaffen müssen, was sie begehrt und haben wollen, und wenn mans im Vermögen nicht gehabt, haben sie die Bürger, sowohl auch die Wittwen zu schlagen, und auch wohl auszujagt und hat Niemand klagen dürfen, alldieweil keine Errettung vorhanden, sintemahlen der Oberst nicht hören wollen, weil er fort gemusst und gerne länger allhie verbleiben wollen, wenn er nur gedurft. Denn er in dieser Woche mehr als 3 Ordonnanzen bekommen, daß ihm ander Quartier assignirt[171] worden, denoch nicht fort gewollt. Unterdessen die Soldaten tapfer dominirt[172] bis auf den 14. Jul., da sich der Oberst zum Aufbruch gerüstet und um 10 Uhr Morgens anspannen lassen vor seine Bagagewagen.[173] Weil ihm aber zur Abführung seines vielen Hafern Säcke gemangelt, ist von jedem Brauhause Weil ihm aber zur Abführung seines vielen Hafern Säcke gemangelt, ist von jedem Brauhause ein Sack gesammelt worden. Da ihm noch Pferde gemangelt, hat er noch 12 Pferde haben wollen, da aber dieselbe nicht vorhanden, denn die Bürger ihre Pferde aus der Stadt gebracht, und nit bekommen können, hat er lassen wieder ausspannen, und jeden Soldaten lassen wieder in sein Quartier reiten, da sie dann ihre Wirthe über die Maaße zu spendiren getrieben. (Der Bürgermeister Posewitz hatte 10 Pferde wollte aber auch nicht eins, selbst gegen Bezahlung hergeben, sondern brachte sie erst auf das Vorwerk[174] und von da weiter.) Die Bürger haben in diesen höchsten ihren Nöthen so viel Pferde aufgespührt, daß der Oberst hat können damit fortkommen, auch der Rath einen Revers von sich geben müssen, darauf der Oberst Reiter zu Pferde blasen und wieder anspannen lassen, und nach 3 Uhren Nachmittags ausgezogen nach Seeburg[175] (im Mansfeldischen) daselbst er wieder Quartier bekommen, ohne 2 Kornetts so in Blankenburg sollen einquartirt[176] blieben sein“.[177]

Am 7.8. lag er in Hohnstedt,[178] am 17.8. mit 4 Kompanien in Bernburg.[179] An diesem Tag brach er mit 6 Kompanien wieder auf.[180]

„Den 8. Dez. [18.12.1628; BW] Der Oberst Hrastowasky schrieb an die Stadt um ein Testimonium,[181] daß er bei seinem Abzug den Vorspann erbeten, keine Pferde gewaltthätiger Weise genommen, noch solche zu entführen geboten habe; (der Ob. Becker hatte ihn deshalb beim Altringer verklagt.) Der Magistrat ließ sich aber nicht darauf ein, sondern erwiderte er habe schon an den Ob. Becker berichten müssen. Dies geschah aber erst in dem nämlichen Augenblick mit einem früher datierten Schreiben, worin der Magistrat das Ungemach während Hrastowaskys Anwesenheit schildert, dessen Inhalt als Nachtrag hier stehen mag. Die Summe, welche diese der Stadt gekostet, macht 29729 Thlr. 17 Gr., (darunter war: über dies sind auf die übrigen Bürger bei 150 Billette gegeben worden, so die Reiterei mit Essen und Trinken auch die Pferde mit Hafern, Heu und Streu unterhalten müssen, welches leichthin wöchentlich 500 Thlr. mag gekostet haben, thut in 24 Wochen 12000 Thlr.) ist doch nicht in Anschlag gebracht, was den Bürgern, bevorab aus dem Rath, des Obersten Gesinde zu unterhalten gekostet; Item, was durch die Reiter in unsern Häusern, als wir im Thurm gelegen, verzehrt, (worin sie weidlich bankettirt, hat von unsern Weibern nicht allein an Essen und Trinken alles vollauf hergegeben werden müssen, besondern auch aus der Apotheke Zucker und Konfekt, dazu an lieblicher Musik nicht ermangeln dürfen); und was auf die Offiziere, wenn sie zu vielen Mahlen in die Stadt kommen, und unsere Häuser einlogirt, verwendet: Item was sonst wöchentlich zur Küchen verschafft werden müssen; abermals ungerechnet, was das ganze Regiment, do es etzliche Tage (vor dem Aufbruch) ganz in der Stadt gelegen, gekostet. In Summa, wir sind bei solcher Einquartierung sämmtlich in armen Leuten geworden. Denn es hat ein jeglicher, was er auch unter 100 Schlösser gehabt, hergeben, Mancher seine Kleinodien, Trauringe, darnach kupferne, zinnerne, letztlich auch hölzerne Geräthe zu Gelde machen und kontribuiren müssen. Wir haben uns hin und wieder bei Städten um Geld beworben und geliehen – – wissen fast nunmehr kein Mittel, wodurch wir solche Summe wiederbezahlen können, daher wir dann – – glaublos werden und in große Verachtung gerathen. – – Unserer und unsrer Bürgerschaft Vorrath ganz aufgegangen, also daß nunmehr der halbe Theil der Brauer nicht mehr brauen, bei 300 Bürger nicht mehr kontribuiren, dazu an elende betrübte Wittwen und Waisen, mehr als bei 200 Personen vorhanden, und also ein geringer Rest übrig, von welchen die annoch kontinuirende Kontribution erpresst werden muß. – Der Obr. Becker verlangte auch die Berechnung, was die Dörfer auf den Ob. Hrastowsky und dessen Regiment gewendet, es betrug in Golde 6161 Thlr. und an Hafer 57 Wispel (686 Thlr.) mithin 6847 Thlr., mit den Summen der Stadt zusammen 36576 Thlr. 17 Ggr“.[182]

Am 22.7.1631 wurde das Regiment mit 1000 Reitern in Schlesien neu errichtet. Angeblich wurde er wegen seiner Vergehen des Kommandos entsetzt.[183] Er fiel 1633. Nach dem Tod Hrastowackys wurde sein Regiment am 30.4.1633 Jan Karel Přichovský z Přichovic übertragen.[184]

Sein Regiment wurde 1634 auf Empfehlung Aldringens von dem Obristleutnant des Regiments Isolano, Ludovico Pervast, genannt „Ludwig“, übernommen.[185]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Vgl. REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.

[2] TADRA, Briefe 2. Teil, S. 435.

[3] Vgl. BALLAGÍ, Wallenstein’s kroatische Arkebusiere, S. 18. Freundlicher Hinweis von Herrn Uwe Volz.

[4] Wernigerode [LK Harz]; HHSD XI, S. 493ff.

[5] Beisitzer der Ratsherren. Als Kontrollorgan war die Einrichtung der „Sechsmänner“ in Wernigerode ins Leben gerufen worden. Sie waren ein Zugeständnis an die Forderungen der städtischen Mittel- und Unterschichten, der Unmäßigkeit des Patriziats einen Riegel vorzuschieben.

[6] 4. Stunde nachmittags.

[7] 3. Stunde nachmittags.

[8] Kornett: kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte bei den Sachsen ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann.

[9] Billett: meist in Übereinkunft mit Stadtbeauftragten ausgestellter Einquartierungszettel, der genau festhielt, was der „Wirt“ je nach Vermögen an Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) und gegebenenfalls Viehfutter zur Verfügung stellen musste, was stets Anlass zu Beschwerden gab. Ausgenommen waren in der Regel Kleriker, Apotheker, Ärzte, Gastwirte.

[10] Ein Ehrbarer Rat.

[11] ad referendum: zum Vortrag, zum Bericht.

[12] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristlieutenant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[13] Heinrich Ernst zu Stolberg, Graf [20.7.1593 – 4.4.1672] Stifter des älteren Hauptlinie des gräflichen Hauses Stolberg und ältester Sohn des Grafen Christoph zu Stolberg. Seit 1639 war er gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder Johann Martin zu Stolberg regierender Graf über die stolbergischen Besitzungen. Am 31. Mai 1645 teilten beide den Besitz. Heinrich Ernst erhielt die Grafschaft Wernigerode und den Hohnsteiner Forst. Er verlegte die Residenz von Wernigerode nach Ilsenburg. Am 2.5.1649 Heirat mit Gräfin Anna Elisabeth [getauft 6.8.1624-17.10.1668], die Tochter des Grafen Heinrich Volrad zu Stolberg, mit der er die beiden Söhne Ernst und Ludwig Christian hatte, die ihm nach seinem Tod auf Grund fehlender Primogeniturordnung in der Regierung folgten. ZEITFUCHS, Stolberg, S. 99.

[14] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.

[15] NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. Der Hg. dankt Herrn Peter Nüchterlein für die Erlaubnis zum Abdruck der Textteile.

[16] dominieren: herrschen, beherrschen, Ausschreitungen begehen.

[17] Hornburg [LK Mansfeld-Südharz].

[18] aufsetzen: bestimmen, zuordnen, zuteilen.

[19] Ausschuss: gewählte Vertreter der Bürgerschaft.

[20] 1 Wispel Hafer = 24 Scheffel =  1320 kg.

[21] Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), oft kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen und ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot und 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel von einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft von den Offizieren noch unterschlagen. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior von Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, und der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe und 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat und gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Zu den ständig steigenden Preisen KROENER, Soldaten, S. 288.

[22] deliberieren: überlegen.

[23] In Kriegszeiten wurden die Bürger einer Stadt in Rotten eingeteilt (als „Rottgesellen“). Der Rat bestimmte zu jeder Rotte einen Rottmeister als Aufsicht. Er war zuständig für das Meldewesen und die Feuerwehr, hatte aber auch seine Rottgesellen bei Musterungen und „Aufwartungen“ ihrem Fähnlein geschlossen zuzuführen. Nach der Osnabrücker Wehrverfassung (1580) bildeten 13-18 Bürger eine Rotte, 4-6 Rotten eine Fahne, d. h. eine Fahne bestand aus 52-108 Mann.

[24] 1 Scheffel Hafer = 55 kg, hier insgesamt 19250 kg Hafer !

[25] Posewitz, Wilhelm; Bürger und Bürgermeister in Wernigerode [ – ].

[26] Hasenbanner aufgeworfen: das Banner, das der Hase trägt; der Schwanz, den er beim Fliehen in die Höhe reckt.

[27] procedieren: verfahren.

[28] Meineid: „das Delikt wird je nach Schwere mit Verstümmelungsstrafen von meist spiegelndem Charakter (Verlust bzw. Verletzung von Schwurhand, Schwurfinger oder Zunge) bestraft, aber auch Gefängnis oder Verbannung, meist einhergehend mit Ehrverlust, eingeschränkter Amts-, Zeugnis- und auch Verfügungsfähigkeit, und sogar die Todesstrafe können verhängt werden; der Meineidige wird häufig zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens verpflichtet“. [nach DRW, online verfügbar unter: drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw]

[29] Konsul: Bürgermeister.

[30] Steckenknecht: Gerichtsdiener, Büttel. Die verachteten Steckenknechte beim Militär waren dem Profos untergeordnet; sie überwachten und verhafteten verdächtige Söldner, sorgten zudem mit den Trossweibern für die Latrinenreinigung. Aus dem Kreis der Steckenknechte wurde der „Stockmeister“ gewählt, der die Gefangenen verwahrte. Teilweise wurden 13- bis 14jährige als Steckenknechte angenommen;  Straffällig gewordene Soldaten wurden zu Steckenknechten degradiert. Schwerverbrecher konnten begnadigt werden, wenn sie als Steckenknechte dienten. Üblich waren beim Stab 12 Rt. Sold im Monat (GALLETTI, Geschichte, S. 301), was etwa einem Einkommen von 9 Monatslöhnen eines bäuerlichen Dienstboten entsprach. Vgl. auch DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 26ff.

[31] ad carcerem: ins Gefängnis, in Haft.

[32] Karzer: Gefängnis, mit geändertem Geschlecht nach lat. carcer neben Kerker im Gebrauch besonders des Schul- und Universitätslebens.

[33] Gemeint ist der Dullenturm, 1967 als Verkehrshindernis abgerissen. Im Westerntorturm befand sich der so genannte „Bürgergehorsam“, eine zweifenstrige Arreststube, in der Bürger wegen leichter Vergehen ihre Strafe absaßen. [hausgeschichte-wernigerode.de]

[34] auswickeln: aus dem Netz, der Schlinge lösen.

[35] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff. Vgl. BOETTCHER, Halberstadt im 30jährigen Kriege, S. 81-103, 161-196.

[36] notifizieren: mitteilen.

[37] Rottmeister: Anführer einer Rotte: In Kriegszeiten wurden die Bürger einer Stadt in Rotten eingeteilt (als „Rottgesellen“). Der Rat bestimmte zu jeder Rotte einen Rottmeister als Aufsicht. Er war zuständig für das Meldewesen und die Feuerwehr, hatte aber auch seine Rottgesellen bei Musterungen und „Aufwartungen“ ihrem Fähnlein geschlossen zuzuführen. Nach der Osnabrücker Wehrverfassung (1580) z. B. bildeten 13-18 Bürger eine Rotte, 4-6 Rotten eine Fahne, d. h. eine Fahne bestand aus 52-108 Mann.

[38] Reise: anderer Begriff für Rotte ?

[39] Wahrscheinlich Druckfehler: Staub im Sinne von Schmutz, vermoderter Unrat.

[40] 12 Uhr mittags.

[41] Petri, Julius [ – ] Stadtschreiber in Wernigerode: Die Akten des Stadtrates führender Amtsträger, der die gesamten Schreibgeschäfte des Stadtrats besorgte, z. T. der einzige rechtskundige Beamte, der manchmal auch die Funktion eines Amtsschreibers übernahm. Er verdiente je nach Ausbildung und Stadt bis zu 200 fl. pro Jahr.

[42] ante meridiem: vormittags.

[43] Christoph II. von Stolberg-Wernigerode; Graf [1.12.1567 – 21.11.1638] verheiratet mit Hedwig von Reinstein und Blankenburg [20.11.1572-20.11.1634]. 1593 wurde der Titel „Graf von Stolberg, Königstein, Rochefort, Wernigerode und Honstein, Herr zu Eppstein, Münzenberg, Breuberg, Agimont, Lohra und Klettenberg“ vom Kaiser bestätigt. 1631 erlischt bereits in der dritten Gene-ration die Harzlinie wieder. Christoph II. aus der Rheinlinie vereinigt daher fast die gesamten Besitzungen wieder in einer Hand. 1645/57: Erneute Teilung der Besitzungen unter den beiden Söhnen des Grafen Christoph II.: Heinrich Ernst begründet die ältere Hauptlinie und übernimmt Wernigerode, Gedern und Schwarza. Johann Martin stiftet die Jüngere Hauptlinie mit den Besitzungen in der Grafschaft Stolberg und Herrschaft Ortenberg. Vgl. BRÜCKNER, Grafen zu Stolberg; ZEITFUCHS, Stolberg, S. 95ff.

[44] überlaufen: belästigen, bedrängen.

[45] Wahl des Erzherzogs Leopold Wilhelm zum Bischof v. Halberstadt. Vgl. OPEL, Die Wahl des Erzherzogs Leopold Wilhelm; SCHRADER, Der Katholizismus im Bistum Halberstadt, S. 267-301, hier S. 282-301.

[46] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.

[47] Vgl. REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.

[48] die natali: Geburtstag (des Herrn).

[49] Stütze: Beistand, Hilfe, Unterstützung.

[50] sed nil impetratum: aber es wurde nichts erreicht.

[51] stipulatu manu: mit Handgelöbnis, Schwur, Eid.

[52] quoad possibile: inwieweit möglich.

[53] 1 Wispel Hafer = 24 Scheffel =  1320 kg.

[54] Notar: Urkundner, kein ausschließlicher Beruf, d. h. zum Teil als Nebentätigkeit ausgeübt, (öffentlicher) Beamter zur Beglaubigung von Urkunden.

[55] Colloredo-Waldsee, Rudolf Graf, Feldmarschall [2.11.1585 – 24.2.1657].

[56] Stolberg [LK Harz]; HHSD XI, S. 453ff.

[57] Nöschenrode, heute Ortsteil von Wernigerode (Eingemeindung: 1929).

[58] distrahieren: verkaufen.

[59] convoi gegeben: begleiten, (durch Begleitzug) schützen.

[60] Molestien: Beschwerungen, Belästigungen.

[61] auslegen: umquartieren.

[62] Wasserleben, Langeln, Drübeck, Minsleben, Silstedt, Nöschenrode, Altenrode, Darlingerode, Ilsenburg und Veckenstedt.

[63] Christi Beschneidung: 1. Januar.

[64] Fuder: entsprach etwa 1,9 Kubikmeter.

[65] Veltheim: „Die Familie von Veltheim war ein edelfreies, vermutlich aus Schwaben stammendes Geschlecht, welches im Herzogtum Sachsen ansässig war und zwischen 1157 und 1238 als Grafen von Osterburg und Altenhausen in Erscheinung trat. Daneben gab es das 1141 erstmals genannte uradlige Ministerialengeschlecht von Veltheim, das vermutlich nicht von den Edelherren und Grafen von Veltheim beziehungsweise Osterburg abstammte, heute jedoch noch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ansässig ist“. [Weitere Informationen unter wikipedia: „Veltheim (Adelsgeschlecht)“]

[66] Braunkohl: besser bekannt als Grünkohl.

[67] Stockfisch: durch Trocknung haltbar gemachter Fisch, vor allem Kabeljau (Dorsch), auch Seelachs, Schellfisch, Plötze und Leng. Stockfisch war eine beliebte Fastenspeise und diente der massenhaften Versorgung von Soldatenheeren.

[68] Scholle: Die Scholle oder der Goldbutt (Pleuronectes platessa) gehört zur Ordnung der Plattfische (Pleuronectiformes) und zur Familie der Schollen. Der Name wurde erst im 16. Jahrhundert geprägt, im Gegensatz zu Scholle (Grund), gefangen im Ostsee- und Nordseebereich.

[69] Der Begriff „Trinkgeld“ ist irreführend, teilweise wurden hier je nach Ladung 1-2 Rt. erpresst.

[70] Braugerechtigkeit: Seit dem 13. Jahrhundert ging das Braurecht großenteils an die Städte über. Das Braurecht war an ein Grundstück oder ein Haus, den Bierhof, gekoppelt. „Das bedeutet, die Berechtigung Bier zu brauen war nicht an eine Person son-dern an ein Grundstück gebunden, sogenanntes Realrecht. Dadurch bekam das Grundstück einen hohen Wert. Die Zahl der Bierhöfe war in den meisten Städten begrenzt, so dass ihren Inhabern das Bierbrauen sichere und nicht selten hohe Einkünfte bescherte. Dafür sorgten auch die städtischen Bierordnungen, die eine gegenseitige Konkurrenz des Bierhöfe untereinander weitgehend ausschlossen. Dort war nämlich für das ganze Jahr festgelegt, welcher Bierhof wann wie viele Biere brauen durfte. Ein Bier bedeutete dabei eine größere Menge, in der Regel mehrere große Fässer. Häufig lagen auf den Bierhöfen einer Stadt unterschiedliche Braurechte, das heißt es gab welche mit vier, acht, zwölf oder mehr Bieren. Die Bierhöfe waren zumeist nicht die eigentliche Braustätte. Viele Kommunen hatten gemeinschaftliche Sud- und Malzhäuser, sogenannte Kommunbrauhäuser. Auch die in der Anschaffung teure Braupfanne gehörte der Stadt. In vielen Städten gehörten die Besitzer der Bierhöfe zu den städtischen Oberschichten. Immer waren sie voll berechtigte Bürger, nicht selten gehörten sie sogar zu den ratsfähigen Geschlechtern“. [nach wikipedia: „Bierhof“] Vgl. auch TITZ-MATUSZAK, Mobilität der Armut, S. 63ff., für Goslar.

[71] Kotsitzer: auch Brinkkötter/Brinksitzer, Kossät, Besitzer einer Kate (Viertelbauer), Dorfbewohner mit in älterer Zeit geringem unverhuften Landbesitz, Natural-Abgaben und Hand-Diensten für den Grundherren

[72] Bürgerrecht: Privileg, das nur bestimmten Einwohnern der Stadt zuteil wurde. Die Verleihung der Bürgerrechte erfolgte durch Aufnahme in die Bürgerrolle und die Erteilung des Bürgerbriefes. Grundlage hierfür war zumeist ein Antrag auf Aufnahme, sowie der Nachweis bestimmter Voraussetzungen (bestimmtes Einkommen oder Vermögen, Leumund, Bürgereid u. a.).

[73] Epiphaniae Domini: Erscheinung des Herrn, der ursprüngliche und heute noch meist gebrauchte Name des am 6. Januar, dem historischen Weihnachtsdatum, begangenen christlichen Festes. Im Volksmund und in vielen Kalendern ist es auch als Dreikönigsfest, Dreikönigstag oder Theophanie, früher auch als „Groß-Neujahr“ oder „Hoch-Neujahr“ bekannt.

[74] Metternich, Heinrich von, Propst [ – 19.4.1658] Benediktiner, Prof. von Werden, ca. 1617-1625 in Ammensleben, 1631 in Werden, 1638 erneuter Versuch in Wasserleben, 1644 Propst in St. Agnes in der Magdeburger Vorstadt. STÜWER, Die Reichsabtei Werden, S. 453.

[75] Wasserleben [LK Harz]. Erste urkundliche Erwähnung des Ortes im Jahre 964 als Lere oder Lieren. Daraus entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte Waterlieren, Waterlere, ab dem 18. Jahrhundert Wasserleben. Bereits 1018 hatte sich der Ort Lere zu einem stark befestigten Ort mit einer Kirche entwickelt. Im Mittelalter hatte Wasserleben eine Burg südwestlich vom Dorf, vor dem Tore, und am Nordende ein zweites Tor, das Schauentor. Ab etwa 1300 ist ein Frauenkloster der Zisterzienserinnen belegt. [wikipedia]. Als erstes Zisterzienserinnenkloster wurde Tart nahe dem Stammkloster Citeaux in Burgund bereits 1125 gegründet. In der Folge entstanden in Frankreich und Deutschland zahlreiche weitere Niederlassungen, die vom Adel sehr gefördert wurden. Im Gegensatz zu den Männerklöstern befanden sich schon die frühen Nonnenklöster des Ordens in großen Ortschaften oder Städten. Die rechtliche Stellung der Frauenklöster war anfangs schwankend. Seit dem 13. Jahrhundert zählen sie definitiv zum Orden. Um 1600 wandten sich die Nonnen wieder dem katholischen Glauben zu, so dass hier im Zuge gegenreformatorischer Maßnahmen ein katholischer Propst installiert wurde.

[76] Collect: Versammlung oder Sammlung ?

[77] Posewitz, Wilhelm [ – ] Bürgermeister in Wernigerode.

[78] Obligation: Schuldverschreibung.

[79] Schatzherr: „eine obrigkeitliche Person, deren Pflicht es ist, gewisse Waaren und Lebensmittel zu besichtigen und den Preis derselben zu bestimmen; der Schätzmeister, und wenn es ein Glied des Rathes ist, in einigen Gegenden der Schätzherr, im Oberdeutschen der Schatzherr. Der Waarenschätzer, das heißt, der kaufmannische Waaren schätzt, der Fleischschätzer, Brodschätzer etc. Schätzer der Kaufmanns=Waaren auf dem Packhofe“ [nach KRÜNITZ, Encyklopädie, online verfügbar unter: kruenitz1.uni-trier.de].

[80] Altenhausen [LK Börde].

[81] Galgen: Ein Galgen (von althochd. Galgo „Baumast“) ist eine Vorrichtung zur Vollziehung der Todesstrafe durch den Henker. Er besteht aus zwei aufrecht stehenden Pfosten und einem Querholz darüber, bisweilen auch aus drei Pfosten mit Querhölzern oder aus einem Pfosten, in den ein Querholz rechtwinkelig eingelassen ist. Hier unterscheidet man zwischen Kniegalgen, Schnell-galgen, Soldatengalgen und Wippgalgen. Die Galgen befanden sich früher meist außerhalb der bewohnten Orte auf hohen Punkten (Galgenberg). Personen, die mit der Errichtung oder Ausbesserung eines Galgens beauftragt waren, galten ob dieser Tätigkeit als anrüchig. Deshalb versammelten sich vielerorts alle beteiligten Zünfte jenes Distrikts, für den der Galgen errichtet werden sollte. Der Richter reichte dann den ersten Stein für den Unterbau und behaute das zum Galgen bestimmte Holz, worauf alle Gewerke zusammen die Arbeit vollendeten. Manchmal wurden auch einzelne Personen durch das Los bestimmt. Galgen, die mit einer kreisförmigen Untermauerung versehen waren, auf der die Pfeiler mit den Querbalken standen, hießen Hochgericht. Sie galten zugleich als das Wahrzeichen der „hochnotpeinlichen Gerichtsbarkeit“ des betreffenden Gerichtsherrn. Die Exekution wurde so vollzogen, dass der Verurteilte mit dem Henker auf einer Leiter zu einem der Querhölzer emporsteigen musste, um an letzterem aufgeknüpft, dann aber durch Wegziehen der Leiter getötet zu werden. [wikipedia]

[82] Trossbuben (oder Trossjungen) wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde und für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt und von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen von den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben und Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die von ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder von ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten und Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, von erbitterten Bauern erschlagen wurden oder von ihren Herren zurückgelassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen und am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Sie unterlagen dem harten Militärstrafrecht.

[83] mit Ruten streichen: Auspeitschen als Züchtigungsstrafe bei erstem leichtem Diebstahl nach Art. 158 der „Constitutio Criminalis Carolina“ [CCC, S. 44], auch bei Hurerei, zusammen mit Prangerstehen und Landesverweisung.

[84] Ohr abschneiden: Im Mittelalter war das Ohrenabschneiden häufig mit der Verweisung verbunden gewesen. Bei Diebstahl, Gotteslästerung und Tragen verbotener Waffen wurde meist ein Ohr abgeschnitten und an den Galgen genagelt. Das Abschneiden eines Ohres galt als Strafe und Warnung zugleich, in Zukunft ein ordentliches Leben zu führen.

[85] Köpfen: Die Enthauptung im Gegensatz zum Erhängen am Galgen nicht als ehrenrührige Todesstrafe. Standespersonen war die Hinrichtung in aufrecht kniender Haltung mit dem Schwert vorbehalten, während niedere Ränge auf einem hölzernen Richtblock mit dem Beil enthauptet wurden. Das Hinrichtungsritual als „Theater des Schreckens“ mit Schwert (=> Richtschwert), Galgen (=> Galgen) und Rad (=> rädern) galt als gesellschaftliches Reinigungsritual und als vom Rat inszeniertes Abschreckungsmittel bei Eigentumsdelikten, Raub, Totschlag, Vergewaltigung, Religionsdelikten und Hexerei. Die Todesurteile wurden in Ausnahmefällen etwa in Fällen politischer Justiz in der Stadt vollstreckt. Der Delinquent/die Delinquentin sollte in angemessener Kleidung ruhig und gefasst in den Tod gehen. Erwünscht war eine Mahnung an die Menge sowie ein Gebet für das Seelenheil. Wichtig war der Unterschied zwischen einer ehrenhaften Leibesstrafe – und damit einem anschließenden ehrlichen Begräbnis – und einer unehrenhaften Leibesstrafe. Auch der Scharfrichter hatte seine Rolle bei diesem Ritual. Missrichtungen führten dagegen zu Tumulten und einer massiven Bedrohung des Scharfrichters, weil hier das vorzuführende moralische Exempel gescheitert war. Außerdem sah man in Missrichtungen (=> Missrichtung) ein Gottesurteil, der Delinquent wurde in der Regel begnadigt. Zu den Missrichtungen vgl. IRSIGLER; LASSOTTA, Bettler und Gaukler, S. 249f. Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte und ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229, 81..

[86] Ludwig I., Fürst von Anhalt-Köthen [17.6.1579 Dessau – 7.1.1650 Köthen].

[87] Profos: Militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profos zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter (dem => Auditeur) gesprochene Urteil. Er ersetzte dadurch den Scharfrichter, der nicht immer beim Regiment vorhanden war. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen wie der => Profoslieutenant. Es gab einen Profos für jedes einzelne Regiment und einen => Generalprofos (auch „Generalgewaltiger“ genannt) für die gesamte Armee. Der Profos hatte ferner die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel vor den Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Er überwachte gegen eine Abgabe der Händler oder Marketender den Lagermarkt. Zudem oblagen ihm die Einrichtung der Latrinen, die Reinigung des Feldlagers von Mist und die Entfernung toter Tiere. Einmal pro Woche wenigstens sollten die Quartiere durch die Huren und Trossbuben gereinigt werden, zur Aufsicht wurde auch der Hurenwebel (aufsichtsführender Organisator des umfangreichen Trosses) herangezogen. Mitglieder des Trosses, der immer wieder Gesindel aller Art anlockte, konnten zudem zu den kräftezehrenden und verachteten Schanzarbeiten und anderen Hilfsarbeiten herangezogen werden. Hier hatte der ihm unterstellte Hurenwebel die Aufsicht. Diese wichtige Funktion war für einfache Soldaten die wohl einzige militärische Aufstiegsmöglichkeit. Der Hurenwebel besaß einen eigenen Leutnant als Stellvertreter und wurde zudem vom Rumormeister unterstützt. Der Profos und dessen Leutnant sollten zudem beim Verlassen der Quartiere die Huren und die Trossbuben aus den Quartieren vertreiben und dafür sorgen, dass alle Feuer gelöscht waren. Seine Aufgabe war es auch, die Gefangenen hinter dem Regiment herzuführen. Er  war auf Grund seiner Funktion außerordentlich unbeliebt und den Angriffen der Soldaten ausgesetzt; RUDERT, Kämpfe um Leipzig, S. 64. Der Profos erhielt monatlich 30 fl. (Kavallerie) bzw. 60 fl. (Fußtruppen). LAHRKAMP, Kölnisches Kriegsvolk; Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 6.

[88] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Cronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Haupt-mannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (ge-stohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[89] Fass Bier: 50 Liter (Wernigerode).

[90] Mariengroschen: 2 Kreuzer = 8 Pfennige.

[91] Sommerschenburg, heute Ortsteil der Gemeinde Sommersdorf [LK Börde].

[92] Bloch: Stein.

[93] losgetrickelt: losgelöst.

[94] Schaalmeister: Schaafmeister ?

[95] austreten: verschwinden.

[96] handfest machen: gefänglich einziehen.

[97] Mansfeld-Vorderort zu Bornstädt, Wolfgang III. von; Graf, Feldmarschall [1575 – 15.5.1638] Kaiserlicher Feldmarschall und Statthalter in Magdeburg. Vermutlich wollte er das Magdeburger Burggrafenamt, das dem Kurfürsten von Sachsen zustand, in seiner Familie erblich machen. Von Mansfeld-Vorderort war aus kursächsischen Diensten in kaiserliche übergetreten. Obwohl er erst 1627 in Prag zum Katholizismus konvertierte, wurde er doch sogleich zum Geheimen Rat ernannt. Er war ein erklärter Gegner Wallensteins. ADB 20, Leipzig 1884, S. 212ff.; DITTMAR, Beiträge, S. 233.

[98] lauter: ganz.

[99] Darlingerode [LK Harz]. Während des Dreißigjährigen Krieges lagen ab 1625 mehrfach zuerst kaiserliche Truppen im Dorf, sowohl Wallensteinsche als auch Teile von Tillys ligistischem Heer, später zogen die Schweden durch. Kontributionen und Brandschatzungen ließen die Bevölkerung verarmen; die Dörfler flohen mehrere Male beim Anrücken von Truppen in die nahen Wälder. Die Harzschützen, die sich gegen die plündernde Soldaten zur Wehr setzten, waren in der Nordharzer Gegend sehr aktiv; eine Teilnahme von Darlingerödern ist zwar nicht verbürgt, wohl aber auffällige tage-, wochen- bis monatelange Abwesenheiten einiger Einwohner, so dass Kontakte mit den Harzschützen sehr wahrscheinlich sind. [wikipedia: Darlingerode] FLOHR, Ein Dorf im Spiegel der Jahrhunderte, S. 61-75.

[100] Fastelabend: Fassnachtdienstag. Die Fassnacht war im damaligen Verständnis die letzte entsprechend genossene Fresszeit vor dem Beginn der Fastenzeit.

[101] Intercessionalien: Fürsprachen, Vermittlungen.

[102] Wolfgang Georg zu Stolberg-Stolberg, Graf [20.12.1582 – 11.9.1631] Regierte von 1612-1631, verheiratet seit 1.10.1613 mit Barbara Maria Gräfin von Stolberg [1596 – 1636]. Mit ihm erlischt die Rheinlinie. Vgl. ZEITFUCHS, Stolberg, S. 55.

[103] indianische Hühner: Truthähne.

[104] Nagel, Näglein: Gewürznelke.

[105] Safran: Die Safranpflanze („crocus sativus“) ist ein Schwertliliengewächs, im Mittelalter und der Frühen Neuzeit als Gewürz zusammen mit Ingwer und Pfeffer sehr beliebt, wenn auch das teuerste Gewürz überhaupt und damit eine lukrative Handelsware. Im 15. Jahrhundert war das Fälschen von Safran so verbreitet, dass sogar die Todesstrafe darauf stand. 1551 erließ sich der Reichstag zu Augsburg ein Gesetz gegen „geschmierten“, d. h. gefälschten Safran. Safran wurde auch als Heilmittel eingesetzt, da er als verdauungsfördernd gilt. Zudem wurde er gegen Haut- und Augenkrankheiten, gegen die Pest und zur verbotenen Empfängnisverhütung verwendet.

[106] Scholle: Die Scholle oder der Goldbutt (Pleuronectes platessa) gehört zur Ordnung der Plattfische (Pleuronectiformes) und zur Familie der Schollen. Der Name wurde erst im 16. Jahrhundert geprägt, im Gegensatz zu Scholle (Grund), gefangen im Ostsee- und Nordseebereich.

[107] Hutzucker: Zucker in Form eines Hutes. Das waren große Stücke Kristallzucker in Kegelform, die nach dem Erkalten der Zuckermasse steinhart waren. Ein Zuckerhut kam in Größen bis zu 1,50 m Höhe auf den Markt und war teuer.

[108] textlog.de/medizin-hirschhorn.html: „Hirschhorn, geraspeltes, Cornu cervi. Die Gallerte davon (Gelatina cornu cervi raspati) wird so bereitet, dass man drei Lot Hirschhorn mit drei Pfund Wasser bis auf zwei oder anderthalb Pfund einkocht und Zitronensaft und Zucker zusetzt. Sie ist ein gutes Nährmittel bei Abzehrungen. (S. Mittel, eiweißartige.) Der Hirschhornspiritus (Spiritus cornu cervi rectificatus), so wie das stinkende Hirschhornöl (Oleum animale foetidum s. Cornu cervi foetidum) wendet unser Landmann äußerlich zum Einreiben in alte Gichtknoten und gegen die Gelenksteifheit an. Der Dunst des Öls, täglich eingeatmet, verbessert den Auswurf und mäßigt den Husten schwindsüchtiger Personen“.

[109] Neunauge: Fischähnliche Wirbeltiere mit aalartigem, langgestrecktem Körper, der mit einem flossenartigen Rücken- und Schwanzsaum besetzt ist. Neunaugen wurden in der Küche als Lampreten ähnlich wie Aal zubereitet. „Neunauge“ geht auf eine falsche historische Beschreibung zurück, weil man neben dem eigentlichen Auge auch die Nasenöffnung und die sieben seitlichen Kiemenspalten als Augen ansah.

[110] Supplikation: Bitte (Supplik), Bittschrift. Diese Bittschriften wurden zumeist, wenn überhaupt, dann nur mit großen Vorbehalten sowohl von den Kriegsparteien als auch von den Landesherren angenommen, da die Schadensmeldungen in der Regel überhöht waren. Riksarkivet Stockholm Skr C G Wrangel E 8267 (Entwurf): Erklärung, 1648 X 22 (n. St.):Wrangel übte darin Skepsis gegenüber den ständig einlaufenden Schadensmeldungen: „Solchem kann man allerdings nicht glauben geben, sintemahlen wißende, da ein huhn oder dergleichen was geringers etwan durch den soldaten weggenommen wirdt, der einwohner bald daraus einen ochsen oder kuhe, oder sonsten etwas großes machen thut“. Zur Bedeutung des Supplizierens vgl. BLICKLE, Laufen gen Hof; KLEINHAGENBROCK, Einquartierung, S.182f. der Schmalkaldener Chronist Pforr; WAGNER, Pforr, S. 148: „Obbemelte beyde commissarien, Wechmar und D. Kolb, haben in wehrenter zeit bey die 400 thlr verzehrt, so die armen bürger und bauren bezahlen müßen, auch, so lang sie hier geweßen, etliche hundert supplicationes von den unterthanen angenommen, die gebühr darvon in beutel gesteckt […], aber niemand geholffen“.

[111] vertiert: übertragen.

[112] Gemeint ist hier Melancholie: „Im Mittelalter wurde die Melancholie als Mönchskrankheit bekannt. Sie wird auf Lateinisch als Acedia bezeichnet und ist ein häufiges Thema in der theologischen Literatur, zum Beispiel bei Thomas von Aquin in der Summa Theologica (vgl. II/II, qu. 35). Die früheste Beschreibung des Acedia-Phänomens stammt vermutlich von Evagrius Ponticus, der als frühchristlicher Anachoret in Ägypten lebte. Beschrieben wird unter anderem die Heimsuchung durch den Dämon des Mittags. Johannes Cassian übernimmt Evagrius‘ Ansätze und gibt diese an Thomas von Aquin weiter. Sie galt gleichzeitig als eine der sieben Todsünden. Im Protestantismus des 16. Jahrhunderts erfuhr die Melancholie dann eine gewisse Umdeutung: Sie galt nicht mehr in erster Linie als zu vermeidende Sünde, sondern als eine Versuchung des Teufels, die der Gläubige wie eine Prüfung bestehen müsse. Gerade das zeitweise Versinken in Verzweiflungszuständen erschien vor diesem Hintergrund als eine Bestätigung der Ernsthaftigkeit des eigenen Glaubens. Auf der anderen Seite erkannte man auch die zerstörerische Kraft der Melancholie und empfahl als Therapie geistliche Mittel wie Gebete oder geistliche Lieder und weltliche Zerstreuung durch Musik (nach dem biblischen Vorbild von David und Saul) und heitere Gesellschaft. Dabei spielte auch die persönliche Erfahrung Luthers, der häufig von Schwermut überfallen wurde, eine stilbildende Rolle. Luther und seine Nachfolger aus der protestantischen Orthodoxie des 16. Jahrhunderts haben sich in zahlreichen Trostschriften mit der Melancholie auseinandergesetzt. In der ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts einsetzenden Propaganda der Gegenreformation wurde die Melancholie deswegen häufig als typische Krankheit der Protestanten bezeichnet“. [wikipedia] Hippokrates erklärte die Melancholie als Überschuss an schwarzer, verbrannter oder schwarzer Galle (in der Milz und in den Hoden produziert), der sich ins Blut ergießt. Die Melancholie war nach seiner Auffassung, die bis ins 17. Jahrhundert dominierend bleib, eines der vier Temperamente des Menschen. Die „Schwermuth“ galt als einziger Grund für ein kirchliches Begräbnis von Selbstmördern, die in den Zeugnissen erwähnt werden, z. B. HAPPE I 453 r.

[113] Inäqualität: Ungleichheit.

[114] ponderieren: erwägen.

[115] Patron: (Schutz-)Herr, Beschützer, Verteidiger.

[116] Success: Glück, Erfolg.

[117] Favor: Gunst, Glück, Gefallen.

[118] aufwarten: einen Besuch abstatten.

[119] deputiert: abgeordnet.

[120] Generaloberst: gemeint ist hier Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.

[121] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[122] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.

[123] Leopold V. von Österreich, Erzherzog [9.10.1586-13.9.1632] Bruder Kaiser Ferdinands II., Bischof von Passau und Straßburg (bis 1625), Statthalter von Tirol und Vorderösterreich.

[124] anstrengen: angreifen.

[125] Schlick zu Passaun und Weißkirchen, Heinrich; Graf, Feldmarschall [1580 – 5.1.1650] kaiserlicher Obrist, Geheimer Rat und Feldmarschall.

[126] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.

[127] HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen, S. 188-190. Online verfügbar unter: mdz10.bib-bvb.de.

[128] Gröningen [LK Börde].

[129] Clerisei: (mittellat. clericia) Kleriker, Angehörige des geistlichen Standes.

[130] Feldprediger, Feldkaplan: Im Codex Iuris Canonici (c. 564-572 CIC) bezeichnet der Begriff Kaplan einen Geistlichen mit einem extraterritorialen Seelsorgebereich für einen Sonderbereich, hier der Armee. Maximilian I. von Bayern hat für seinen Generalvikar Benedikt Rauh am 5.4.1642 eine ausführliche Instruktion erlassen; FRISCH, Rauh, S. 156f.: „Insbesondere sorge der von uns bestellte Generalvicar, dass die Feldcapellane, sowohl bei Infanterie als Reiterei, ein exemplarisches Leben führen. Wenn sie scandalös sich aufführen oder zur Verwaltung der Sacramente weniger tauglich erfunden werden, soll er sie verbessern, strafen, oder nach Fund der Sache vom Heere entfernen. Er soll drei oder vier Verkündiger des Wortes Gottes mit sich zum Heere bringen; sorgen, dass morgens und abends die Gebetsstunden eingehalten werden, zu welchen mit Trompeten etc. ein Zeichen gegeben wird; dan an Sonn- und Feiertagen bei jeder Legion öffentlich Messe gelesen und von den Capellanen Predigten gehalten werden, namentlich dass zur österlichen Zeit die Soldaten ihre Sünden bekennen, und zur heil. Communion gehen, wenn auch ihre Officiere andersgläubig sein sollten. Anstalten soll er treffen, dass kein Soldat, der tödtlich verwundet oder sonst gefährlich darniederliegt, der heil. Wegzehrung beraubt werde. Hauptsächlich soll er darauf sehen, dass die Officiere und Soldaten der Legionen die Concubinen und gemeinen Dirnen von sich entfernen oder zur Ehe nehmen; wenn sie mit guten Worten nicht gehen wollen, soll er sie öffentlich hinauswerfen lassen. Dann soll er dafür sorgen, dass er die schrecklichen Gotteslästerungen und Schwüre sowohl bei Officieren als Soldaten ausrotte, sowie die lasciven Worte. Zu diesem Zwecke soll er durch seine Feldcapellane alle und jeden in Glaubenssachen unterrichten und ihre Kinder im Katechismus belehren lassen. Wenn hierin der Capellan nichts ausrichte, soll er es dem Führer der Legion berichten, wenn dieser nichts zu Stande bringe, soll der Generalvicar es dem Obersten melden und wenn auch dieses nichts fruchte, die Hilfe des Generals in Anspruch nehmen. Nicht weniger bemühe er sich, dass die Feindschaften sowohl unter Hohen als Gemeinen auf jede Art und Weise beigelegt werden. Er selbst soll an Sonn- und Feiertagen vor dem Generalstab predigen. Damit dieses Alles besser vollzogen werde, soll er alle 8 oder wenigstens 14 Tage seine Capellane berufen und einem nach dem andern ausfragen und hören, was für Laster in dieser oder jener Legion grassieren, damit sie in Zukunft geheilt werden können. Endlich soll der General-Vicar so viel als möglich darauf sehen, dass die Kranken und tödtlich Verwundeten zur Reue, Beichte, Communion und wenn es nothwendig zur letzten Oelung disponirt werden; sollten Viele oder Wenige dem Heer nicht folgen können, soll er Geistliche zurücklassen, welche ihnen in ihren letzten Nöthen beistehen“. Eine ähnliche Funktion dürften auch die Feldprediger in schwedischen Armee gehabt haben, die die einzelnen Regimenter begleiteten. Vgl. dazu auch BRENDLE; SCHINDLING, Geistlichkeit.

[131] Calbe/Saale [Salzlandkr.]; HHSD XI, S. 65ff.

[132] Prätension: Beschönigung.

[133] restiert: schuldet.

[134] ungarisch prügeln: heftig prügeln; gemeint war hier wahrscheinlich die sogenannte Bastonade oder Bastinado, eine uralte Prügelstrafe, insbesondere in nahöstlichen und fernöstlichen Ländern. Geschlagen wird, meist mit einer Rute oder einem Stock, auf die nackten Fußsohlen des Opfers, dessen Füße an einen Balken geschnürt und mit ihm emporgehoben werden.

[135] Kaplan: katholischer Priester in den ersten Jahren nach seiner Weihe, in denen er in der Regel einem Pfarrer unterstellt ist und noch keine Alleinverantwortung für eine Pfarrei trägt.

[136] auflaufen: gewaltsam öffnen.

[137] Korrekt wäre Passaun.

[138] Mühlingen, Teil der Grafschaft Barby-Mühlingen. => Großmühlingen, heute Ortsteil von Bördeland [Salzlandkreis].

[139] NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. (eine wichtige Quellensammlung zur Geschichte Wernigerodes und seiner Umgebung, die Informationen über Militärs enthält, die sonst nicht zu finden sind). Der Hg. dankt Herrn Peter Nüchterlein für die Erlaubnis zum Abdruck dieses Textteils.

[140] Schöningen [Kr. Helmstedt]; HHSD II, S. 419f.

[141] Clara von Braunschweig-Lüneburg-Celle [16.1.1571 – 18.7.1658] Seit 1593 zweite Ehefrau von Wilhelm I., Graf von Schwarzburg-Frankenhausen [4.10.1534 − 30.9.1598], Tochter Herzog Wilhelms von Braunschweig-Lüneburg, Schwester Herzog Georgs von Braunschweig-Lüneburg und „Fürstin von Heringen“. Vgl. KUHLBRODT, Clara von Heringen; sowie die Erwähnungen bei HAPPE; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[142] CUNO, Memorabilia Schenengensia, S. 105.

[143] Quedlinburg [Kr. Quedlinburg]; HHSD XI, S. 374f.

[144] ablegieren: abordnen.

[145] Saalfeld [LK Saalfeld-Rudolstadt]; HHSD IX, S. 369ff.

[146] BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 44.

[147] Exaudi: 6. Sonntag nach Ostern.

[148] Golddukat: 2 Reichstaler = 48 Groschen.

[149] Rosenobel: Englische Goldmünze, auf deren Kehrseite eine Rose geprägt ist. Ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts entspricht 1 Rosenobel 7 Talern.

[150] 2 gute Groschen = 12 Pfennige.

[151] proponieren: vorgestellt, vorgeschlagen.

[152] Kroatenland: Wahrscheinlich bezieht sich dieser Begriff auf das Gebiet des heutigen Slowenien. => Kroaten.

[153] adjungieren: beiordnen.

[154] Schenkung: Derartige „Schenkungen“ oder auch „Discretionen“ waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung von Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet.

[155] ohne: außer.

[156] Ries: 20 Buch Papier. Ein Buch Schreibpapier hat 24 Bogen, ein Buch Druckpapier 25 Bogen, je nach Qualität eine doch recht teuere „Verehrung“ an einquartierte oder durchziehende Offiziere.

[157] Korporal: Unteroffiziersdienstgrad. Der Corporal hatte die regelmäßige Aufsicht über einen Teil der Compagnie (die Korporalschaft, den Zug). Er führte eine Ausbildungsgruppe von Soldaten und war zuständig für die Verhinderung von Desertionen, die Anleitung und Kontrolle der Wachposten und die exakte Ausführung der Befehle im Gefecht. In Friedenszeiten fungierte er zudem als Werber. Sein Sold betrug monatlich 12 fl., das entsprach dem Jahreslohn eines Bauernknechts bei ausreichendem Arbeitskräfteangebot. SCHLÖGL, Bauern, S. 157.

[158] Gefreiter: Der Gefreite war ursprünglich ein erfahrener und zuverlässiger Söldner, der von den niederen und schweren Diensten (wie etwa der gewöhnlichen Schildwache) ‚befreit‘ war. Die Gefreiten waren für die Aufstellung der Wachen zuständig. Ihnen oblag die Aufsicht über Arrestanten, sie übermittelten militärische Verfügungen und Befehle und mussten im Gefecht die am meisten gefährdeten Stellungen beziehen. Er erhielt 7 fl. 30 kr. Monatssold.

[159] Knecht: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“.

[160] Marketender: Dem Heer nachziehende Händlerin oder Händler, der oder die vom Obristen befugt war, den Soldaten Lebensmittel zu verkaufen. Dafür hatten sie ihm z. B. von jedem Eimer Wein oder Bier 2 Maß für die Küche abzugeben und zumeist 10 Prozent ihrer Einkünfte. Sie waren auch zum Kranken- und Munitionstransport verpflichtet, falls die üblichen Rüstwagen nicht ausreichten. Marketender und Marketenderinnen handelten auch mit Beutegut, wobei das Beutegut weit unter Wert angenommen wurde. Die Frauen unter ihnen waren nicht nur Händlerinnen, sondern auch Helferinnen, Partnerinnen, Krankenschwestern, häufig Prostituierte. Bei einem im April 1634 in Dinkelsbühl einquartierten Regiment fanden sich bei 950 Soldaten 11 Marketender, aber 26 Marketenderinnen; HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 465 Anm. Obwohl bekannt war, dass kein Heer ohne Marketender existieren konnte, standen diese – wie die übrigen Trosser – in schlechtem Ansehen: Sie traten als Geldverleiher auf, und so mancher Söldner war bei ihnen verschuldet. Sie standen zudem in dem Ruf, für die materielle Not vieler Söldner verantwortlich zu sein, indem sie bei Nahrungsmittelknappheit und Ausbleiben der Soldzahlungen das Heer verließen und ihre Fahne in den Wind besserer Märkte hängten. Gewalttätige Übergriffe auf die Marketender durch Bauern, Bürger und eigene Soldaten waren vielfach die Folge, zumal diese z. T. zum 15fachen Preis Waren an die Bürger verkauften, die von diesen auf den Druck einquartierter Soldaten hin erstanden werden mussten (BRAUN, Markredwitz, S. 45). Vgl. KLUGE, Hofer Chronik, S. 163: „Das rauben und plündern war um diese zeit [April 1640] sehr arg, wie dann die kayßerlichen ihre eigenen marquetener, so zu Culmbach wein und vieh erhandelt und erkauft, ganz ausgeplündert, auch zugleich ein 800 thaler darzu an geld abgenommen“. Häufig wurden sie als Spione verdächtigt. Auch Juden wurden als Marketender geduldet; LOTZE, Geschichte, S. 80f. Die Aussicht auf großen Gewinn ließ Zivilisten oder Amtsträger (vgl. PFEILSTICKER, Tagebuch) häufig für einige Zeit zu Marketendern werden. REDLICH, Marketender; Continuatio Der Siegreichen Victorien, S. 4f.

[161] Stralsund [Kr. Stralsund]; HHSD XII, S. 292ff.

[162] KRAUSE, Urkunden Bd. 1, S. 319.

[163] Hasserode, Ortsteil von Wernigerode (Eingemeindung: 1907).

[164] billig: hier gerecht.

[165] Silstedt, Ortsteil von Wernigerode (Eingemeindung: 1994).

[166] Minsleben, Ortsteil von Wernigerode (Eingemeindung: 1994).

[167] Langeln [LK Harz]; HHSD XI, S. 254.

[168] Diele: unbekannter Begriff. Wahrscheinlich Taler ?

[169] Revers: Erklärung, schriftliche Verpflichtung.

[170] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz und Lager zu gewähren und für jeden Tag und Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück und bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die fragliche Summe aufgebracht war.

[171] assignieren: zuteilen, zuweisen.

[172] dominieren: herrschen, beherrschen, hier: hausen.

[173] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[174] Vorwerk: Wirtschaftshof eines Rittergutes oder landesherrlichen Amtes oder Schlosses.

[175] Seeburg [LK Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 433f.

[176] Blankenburg [LK Harz].

[177] NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 87ff.

[178] KRAUSE, Urkunden Bd. 1, S. 321. Hohnstedt, heute Ortsteil von Northeim [LK Northeim].

[179] KRAUSE, Urkunden Bd. 1, S. S. 331. Bernburg [Kr. Bernburg]; HHSD XI, S. 37ff.

[180] KRAUSE, Urkunden Bd. 1, S. 332.

[181] Testimonium: Zeugnis.

[182] NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 93f.

[183] REDLICH, Military Enterpriser I, S. 436.

[184] KONZE, Stärke, S. 33.

[185] Thanks to Virginia DeMarce for her contribution.

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