Föckler, Wolf Leonhard

Föckler, Wolf Leonhard; Hauptmann [ – ] Föckler[1] war kaiserlicher Hauptmann und Quartiermeister in Stassfurt[2] und ein harter Mann in der rigorosen Durchsetzung militärischer und ziviler Gerichtsbarkeit. Der Pfarrer Jacob Möser[um 1570 – 1644][3] in Staßfurt erinnert sich:  „Den 5. Febr. [1628] läßt Hauptmann [Wolf Leonhard] Föckler, da das Gericht im Namen Kaiserlicher Majestät geheget ward, richten Clauß Lortschen, sonst Curlle Klauß genannt, ein Schiffsknecht von Schönbeck,[4] drunten an der Marben, bekommt auf dem Richtplatz erstlich zwei Knippe (Kniffe) in die beiden Brüste mit glühenden Zangen, darnach ward ihm Arm und Bein mit dem Rade zweimal entzwei geschlagen, auf eine hohe Leiter gebunden, und also lebendig ins brennende Feuer geworfen, war ein schmerzlicher, greulicher Tod, hat etliche Mord, neben Diebstahl, und daß er mit dem Teufel Buhlerei getrieben, bekannt, wie wohl er das letzte durchaus nicht gestehen wollen, als man ihn zum Tode geführt, sondern gesagt, er hätte es aus Marter bekannt, ist ein wunderlicher Kerl gewesen, auch vor dessen zum Salz zur Staupen gehauen worden. Tile Quast von Rothensee,[5] so etwa Wild geschossen, ist gehenkt worden; weil aber Andres Lehnen, sonst Juditten Drebes von Schönebeck, ein Schiffer oder Bottsknecht, seines Diebstahls halben vor dem Gerichte geleugnet, (hatte auch nicht viel auf sich mit seinem Stehlen,) ward er wieder eingezogen und greulich gedeneket (gefoltert) und vermeinte Föckler, er wollte mehr aus ihm bringen, dieweil man ihm Schuld gab, als wenn er heimlich Soldaten umbracht, so er aber beteuerlich verneinte, der dankte hernach Gott, daß er den andern Tag an den Galgen daselbst auch kam und der Marter los ward“.[6]

„Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen [Johann II. v. Mérode-Waroux; BW] Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“.[7]

„Den 7. Mai [1629] läßt Hauptmann Föckler ein Weib allhier auf der gewöhnlichen Richtstelle bei der Buden, von Schwarze[8] aus dem Amte Calbe[9] hieher gebracht, mit dem Schwerte richten, so eine andere Frau in selbem Dorfe erstochen, wiewohl es soll eine unvermeidliche Nothwehr gewesen sein. Auch einen Müller, Heinrich Krempe genannt, beim Galgen erstlich 4 Knippe (Kniffe) mit glühenden Zangen geben, ihn Arm u. Bein, wie auch den Hals ab und entzwei stoßen, und hernach viertheilen; sollte ohne Abstoßung des Halses lebendig die Viertheilung vermöge des Urtheils erleiden, ward aber dergestalt gelindert; hat etliche Mord, und daß er ein schwanger Soldatenweib aufgeschnitten, bekannt“.[10]

Das „Theatrum Europaeum“ erwähnt Föckler anlässlich der Blockierung der Stadt Magdeburg:[11] „Als die Kaiserliche Armee ihren Fuß auf des Niedersächsischen Kreises Boden gesetzt und um Magdeburg ihr Quartier genommen, hat selbige Stadt und derselben Bürgerschaft den Kaiserlichen Officieren und Soldaten allen gebührlichen Respekt und Freundschaft erwiesen, dieselbe in ihre Stadt ein- und ausziehen und ihre Notdurft einkaufen lassen, auch noch, wie gemeldete Armee weiter fortgerücket und sich in Havelberg[12] ins Feldlager begeben, nicht allein an Wein, Bier, Brot, Korn und sonst haufenweis die Elb hinabwärts ins Lager geführt, sondern auch nach Damitz[13] und noch weiter hinunter Proviant nachgeschickt, auch heimlich und öffentlich viel Salpeter, groß Geschütz und anderes ihnen abfolgen lassen, überdies eine große Summa Gelds als in die 130 000 Reichstaler dem General von Friedland zugestellt.

Es hat sich aber bald darauf befunden, daß dessen allen ungeachtet man angefangen, der Stadt ihre auf dem Lande habenden Kornpächter zu hemmen und zu bestricken, gestalt dann Hauptmann Föckler im ganzen Erzstift bald nach der Ernte im Jahr 1628 die Ordinanz gemacht, daß die vom Adel, Bauern und Landvolk keinen Scheffel Korn in die Stadt führen und verkaufen dürfen, sondern was sie nach abgestatteter Korn-Contribution erübrigt, seinen Proviant-Verwaltern nach Schönebeck, Germersleben,[14] Wanzleben[15] und Aken[16] führen und um eine geringe Tax, so man den Leuten gesetzt, als ungefähr den Scheffel Roggen und Gerste vor einen halben Gülden, Weizen um 15 gute Groschen, den Haber aber um 7 Groschen, verkaufen müssen“.[17] Als Wallenstein am 8.1.1629 von Magdeburg die Aufnahme eines Regiments verlangte, versuchte der Rat auszuweichen, was zur Blockade führte: „Hauptmann Rathmüller hat seine fürnehmsten Sachen, so er bei einem Bürger in der Stadt Magdeburg eine gute Zeit zuvor in Verwahrung getan, und alles, was er in der Stadt gehabt, in geschwinder Eile hinausgeholt. Darauf [ist] denn auch am 12. Martii stylo veteri die harte und strenge Sperrung aller Zugänge zur Stadt sowohl an Victualien, Commerzien als auch an andern Sachen angeordnet worden und haben diejenigen Officiere, denen die Execution wider die Stadt anbefohlen, sich so bald darauf den 16. Martii stylo veteri nach Wanzleben betagt, sich miteinander zu vergleichen, wie das angefangene Executions-Werk fortzustellen sei.

Gleiche Abschickung ist auch zuvor den 14. Martii an den Leutnant, so mit etlichem Volk in die Vor- oder Neustadt Magdeburg zu besserer Beschwerung der alten Stadt gelegt gewesen, geschehen, der sich ebener Gestalt erklärt, er vermöge [infolge] seiner von Hauptmann Föcklern habenden Ordinanz nicht das Allergeringste, auch nicht eines Hellers Wert, in die Stadt zu verstatten, sondern [er müsse] die Straßen durch seine unterhabenden Soldaten fleißig bereiten und diejenigen, so eines oder anders, was es auch sein möchte, zur Stadt brächten, wieder zurückweisen […] mit der Erklärung, er seines Teils 100 Taler darum geben wollte, daß er des Werks gar absehen möchte, denn er viele gute Freunde, vion denen ihm Gutes widerfahren, in der Stadt hätte und selber nicht wüßte, woher die armen Leute in der Neustadt die Contribution, so sie aus Milch, Butter, Käse, Kohl, Hühnern und anderen Sachen müßten nehmen und abstatten sollten“.

Im Sommer gab es einen regelrechten Kleinkrieg: „Inmittelst haben die auf den nächsten Pässen und Dörfern und in den Vorstädten verlegten Kroaten und Soldaten alle Straßen und Örter, auf dies- und jenseits der Elbe beritten und sonst verwahrt und nicht das Geringste an Victualien noch andern Commercien, Waren und dergleichen zur Stadt gelassen, sondern alles zurückgewiesen.

Desgleichen hat man auch noch schärfere Ordinanz gemacht, das um die Stadt logierte Volk verstärkt, einen Fähnrich mit seinen Soldaten in die Sudenburg,[18] einen Leutenant mit anderm neuem Volk in die Neustadt verlegt und hat unter dato den

5. Juni Hauptmann Föckler befohlen, er, der Fähnrich von der Sudenburg, [habe] sowohl des Tages als Nachts, […] seine genugsame Wacht [zu] halten und bei jedweder Wacht einen Kahn auf dem Wasser [zu haben], damit in vorfallenden Nöten die Soldaten auf denselben kommen, den Schiffen, so hinunterwärts wollten, begegnen und dieselben anhalten möchten. […] Wie nun also die Fischer ihre Nahrung nicht sicher treiben können, besonders allemal für die Neustadt angehalten und beraubt worden, sind sie endlich zugefahren und etliche Proviantschiffe mit Korn, so zu Schönebeck geladen worden und für Magdeburg vorüberfahren wollten und an die Stadt angeländet, daselbst es etliche Tage verblieben“.[19]

[1] Vgl. auch Slg. 15: Autographensammlung des Königlichen Hausarchivs der Niederlande. Online verfügbar unter: sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_LHA/FB/Slg_15_00_Findbuch.pdf.: Wolf Leonhard Föckler an den anhaltischen Amtmann Martin Milagius, Stassfurt 1628 (Nr. 53).

[2] Staßfurt [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 443ff.

[3] Vgl. KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 170f.

[4] Schönebeck [Kr. Calbe/Schönebeck]; HHSD XI, S. 420ff.

[5] Rothensee, heute Stadtteil von Magdeburg.

[6] WINTER, Möser, S. 19.

[7] WINTER, Möser, S. 19f.

[8] Schwarz, heute Ortsteil von Calbe [Salzlandkreis].

[9] Calbe/Saale [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 65ff.

[10] WINTER, Möser, S. 20f.

[11] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.; vgl. KRAUSE, Urkunden Bd. 2, S. 248f.

[12] Havelberg [Kr. Westprignitz/Havelberg]; HHSD X, S. 217ff.

[13] Damitz: nicht identifiziert.

[14] Groß-Germersleben [Kr. Wanzleben]; HHSD XI, S. 155f.

[15] Wanzleben [Kr. Wanzleben]; HHSD XI, S. 481ff.

[16] Aken [Kr. Calbe/Köthen]; HHSD XI, S. 2ff.

[17] JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 206f.

[18] Sudenburg, heute Stadtteil von Magdeburg.

[19] JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 207.

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