Britzky [Britzke], Friedrich von

Britzky [Britzke], Friedrich von; Hauptmann [ – ] Britzky stand als Hauptmann[1] in kursächsischer Bestallung.[2]

Aus Zwickau[3] wird 1642 berichtet:„Den 29. Augusti [8.9.1642; BW] ist das dritte Freyfändlein[4] von denen so genanten Blauröcken / unter Hauptmann Friedrich von Britzky in die 130. Mann starck ankommen / und denen Bürgern einqvartiret worden“.[5]

Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann [11.11.1611-11.12.1688][6] hält fest: „Den 19. September [29.9.1645; BW] quartirten Sich ein des Hauptmann Krausens Companie[7] zu Plauen[8] und Olßnitz,[9] Hauptmann Fridrichs von Britzky Compagnie zue Weida[10] und Gera“.[11] Aus Zwickau wird 1645 gemeldet: „Weil denn nun der Rath und Bürgerschafft allhier in Zwickau nach lang ingehabter beschwerlicher Einquartirung / etliche mahl  bay ihrer Churfl. Durchl. in Unterthänigkeit umb Linderung angehalten / als ist nach geschlossenem Armistitio,[12] oder Stillstand der Waffen / Anordnung erfolget: Daß Hauptman Kraussens und Britzkys Companien andere Qvartier einnehmen solten. Darauff sind den 19. Septembris [29.9.1645; BW] solche Völcker ausgezogen / Hauptmann Kraussens war gegen Plauen und Oelßnitz / Hauptman Friedrichs von Britzky aber gen Weida / und hernach auff Werdau[13] / und ist also nur die eine / damals Veit Dieterich Wagners[14] Obrist. Leut.[15] (denn der Obriste Leut. Daniel von Schlieben[16] hatte sie altershalber übergeben)  Compagni / samt den Stabs-Personen[17] hier verblieben: Auch hat Ihre Churfl. Durchl. damals fernere Anordnung gemachet / daß aller von dem Soldaten aufferlegter Zoll /  und andere Pressuren unter den Thoren gäntzlich abgeschaffet  würden“.[18]

[1] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[2] Vgl. SENNEWALD, Das Kursächsische Heer (ab Juni ? 2013).

[3] Zwickau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 380ff.

[4] Freikompanie: Kompanie (auch Freifahne), die keinem Regiment und keinem Regimentsstab unterstellt war. Bei den Kaiserlichen waren dies Hannemann, Unger und Augustin. => Freireiter.

[5] SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 680 (SCHMIDT datiert nach dem a. St.)

[6] SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann.

[7] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[8] Plauen [Vogtland]; HHSD VIII, S. 279ff.

[9] Oelsnitz [Kr. Stollberg]; HHSD VIII, S. 263f.

[10] Weida [LK Greiz]; HHSD IX, S. 471ff.

[11] LEHMANN, Kriegschronik, S. 162; Gera; HHSD IX, S. 134ff.

[12] Waffenstillstand von Kötzschenbroda am 6.9.1645 zwischen Schweden und Kursachsen: Kurz vor Ablauf der Waffenstillstandsdauer von sechs Monaten (am 31. März 1646) wurde, nach längeren Verhandlungen in Eilenburg, der Waffenstillstand bis zu einem allgemeinen Waffenstillstands- oder Friedensvertrag verlängert. Die Kontributionen wurden auf 8.000 Reichstaler reduziert. Mit dem Waffenstillstand von Kötzschenbroda schied Kursachsen aus dem Krieg aus.

[13] Werdau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 357f.

[14] Veit Dietrich Wagner [Wegner] [ – ], kursächsischer Obristleutnant.

[15] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[16] Daniel v. Schlieben [1580-15.8.1649], kursächsischer Obristleutnant.

[17] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes.

[18] SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 691f. [SCHMIDT datiert nach dem a. St.].

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