Bosen [Boese], Georg

Bosen [Boese], Georg; Hauptmann [ – ] Bosen war von 1621 bis mindestens 1624 Stiftshauptmann in Paderborn.[1]

Im Sitzungsprotokoll der Stiftsregierung vom 2.11.1621 hieß es angesichts der von Christian von Braunschweig drohenden Gefahr: „Unnd ist hiebenebenst dem haubtman Georg Boßen anbevohlen, dießes stiffts uberwaldische underthanen auffzufordern, die grentzen zu besetzen, unnd die gefahr nach mögligkeit abzuwenden. Inmaßen dan ihme wegen des aufpots offene mandata eingeschickht“.[2]

Unter dem 20.12.1621 hält das Protokoll fest: „Gegenwertiger gefährlicher zustandt und daz furst Christian zu Braunschweig beraits im rugkzugk ist, ist erwogen und dahin rhatsamblich gezihlet, daz alsofort dießes stiffts haubtman Boßen zu ermahnen, obwolln hern rhäte der ohngezweiffelter mainung, er werde nhunmehr die außsetzung deß zehenden mans auff eingeschickte patenten zu werck gerichtet haben. Weilln jedoch die gefahr jehe leng jhe großer vor augen, alß wolle er ferner solche außsetzung continuiren unnd musterung zuhanden nehmmen, und da fern auch mit dem zehenden man dem fueßen zu bringen nicht zulangen wurde, alßdan und auff solchem fhall die underthannen und man bei man auff gehorten glockenschlagh außzufolgen, avisiren lassen“.[3]

Und am 13.4.1624 wurde festgehalten: „Capitain Boesen vom hern cantzler vorgehalten worden, wasgestaldt den sämptlichen rhätten von ihrer churfürstlichen durchlaucht auffgeben worden, die eigentliche beschaffenheit einzunehmen, warumb der Halberstetter im ersten anzug dießes stiffts dem befelch nach nicht verhindert worden, wolten also die hern rhatte den rechten grund wißen, warumb die befohlene defension nicht anhandt genommen worden, unnd wolte darauff zu seiner entschuldigung capitain Boese seine bestendige verantwortung einweden.

Capitain Boese angezeigt, wasgestaldt er dem Halberstattischen volck biß ins stifft Corvey[4] alzeit zugegen unnd beneben gezogen, weile aber inmittelst das volck vortgezogen unnd der Marschalck Johan Spiegell mit innen wegen der deputirten unnd der landtschafft accordirt, ihme von demselben befohlen worden mit dem schlagen zuruckzuhalten; inmittelst auch von hern landdrosten [Jobst von Landsberg; BW] seligen an ihme Boesen anschreiben ankommen, darin ihme befohlen worden, weiln der marschalck im accord wehre, deßen commando einzufolgen, unnd wehre das schreiben offentlich verlesen worden.

Herrn rhette befinden rhattsamb, daß er schrifftlich seine entschuldigung zu der churfürstlichen durchlaucht nachrichtung einschicken solle“.[5]

[1] Paderborn; HHSD III, S. 601ff.

[2] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 20.

[3] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 22.

[4] Corvey [Stadt Höxter]; HHSD III, S. 146ff.

[5] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 26.

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