Batilly [Battili, Battigli], Antoine de Bey, sieur de

Batilly [Battili, Battigli], Antoine de Bey, sieur de; Obrist [ -Ende 1644/Anfang 1645] Der in Metz[1] geborene Antoine de Bey, sieur de Batilly [Battili, Battigli][2] [ -Ende 1644/Anfang 1645] stand als Obrist[3] in schwedischen[4] und französischen Diensten.[5] Für 1633 werden unter seinem Kommando zwölf Kompanien[5a] Reiter im Elsass in den schwedischen Kriegslisten aufgeführt,[5b] bzw. acht Kompanien zu Fuß im Schwäbischen Kreis.[5c]

Das „Theatrum Europaeum“[6] berichtet über den Aufstand elsässischer Bauern im Januar 1633 gegen die schwedische Besatzungsmacht: „Den Bauren im Sundgau[7] hat dieses Wesen / nach dem gemeinen Sprichwort: Dulce bellum inexpertis: dem unerfahrenen Mann / stehet der Krieg wol an / so wol gefallen / daß sie auch gegen die Schwedische auffgestanden[8] / und gleich in Harnisch geschloffen / doch ihnen selbsten zum allergrösten Schaden und untergang. Dann sie fast auf 4000. starck / gleich einen Schneeballen zusammen gerollet / die Schwedische Salva-Guardie[9] hin uñ wider nidergemacht / Pferdt eingenommen / den Obristen Leutenant Erlach[10] / deme sie gleichwol das Leben versprochen / gantz jämmerlich und Barbarisch ermordet / zerfetzet und zerstücket / Hände und Füß / Nasen und Ohren abgeschnitten / den Kopff abgehauen / die Stücke im Schauspiel herumb getragen[11] / solche auch dem zu Altkirch[12] gefangenen Mons. de Chaumare,[13] mit Bedrohung / es ihme nicht besser zumachen / gezeiget / und viel schröckliche Insolentzien[14] verübet / an 24. Rheingräffischen Reutern / und einer ziemlichen Anzahl der Obristen Harpffen[15] und de Bois[16] Volck. Wider solche aber ist Herr General Rheingraff[17]Otto_Ludwig_Rheingraf v. Salm [=> Abbildung rechts]  / so zu Straßburg[18]Strasbourg_1644_Merian_01 [=> 1. Abbildung

links] / nachdem ers in Erfahrung bracht / mit Mons. Battigli, Major[19] Hornbergers[20] / Straßburgischem / Schavelitzkischem[21] / Solmischem[22] / und anderm Volck / sampt etlichen Feldstücklein[23] und aller Zugehör auffgewesen / auff Ruffach[24]Rouffach [=> 2. Abbildung links] und Thann[25] zugezogen. Ehe er aber mit den seinigen ankommen / ist der Obriste Harpff / auff dessen Quartier sie auch ein Anschlag gehabt / und ihne unversehens überfallen wollen / aber verkundschafft worden / ihnen entgegen gezogen / deren in tausend nidergemacht / etliche hundert nacher Lansern[26]  gefangen führen lassen / den übrigen im Dorff Blotzheim[27] zum drittenmahl Quartier[28] angebotten / die ea aber allezeit außgeschlagen / so gar / daß da ihnen auff gefärbtes falsches Begehren 14. Reuter sampt einem Trommenschläger[29] zum Schein begehrten Accords[30] hinein ins Dorff geschicket / sie dieselbige alle nidergemacht: deßwegen der Herr Obrister das Dorff umbringen / dasselbige in Brand stecken / und sehr viel auff etlich hundert darinnen verbrennen lassen / daß also in zweyen Tagen über 2000. umbkommen / auff 1000. gefangen / und die übrigen zerstreuet worden / dann wer das Schwerdt nimmt / wird durchs Schwerdt umbkommen / Darbey wol denckwürdig / daß die gefangene / so auff das Schloß Häsingen[31] geführet / folgendes Tags auffs Feld vor Häsingen gebracht / und deren auff 39. als Rädlinsführer / an Bäume auffgehenckt worden / daß / als der Regiments Scharffrichter[32] sampt seinem Knecht nicht geschwind genug mit der Execution fortkommen können / sich zween der Bauren angebotten / die übrigen / wenn man ihnen das Leben schencken wollte / auffzuhencken / welche auch mit 21. an einem Nußbaum eher fertig worden / als der rechte Scharfrichter mit seinem Knecht mit 18. Unter diesen 21. war ein Bauer / der des Bauern-Henckers Gevatter war / zu deme sagte der Bauern-Hencker: Komm her / komm / wañ  du schon mein Gevatter bist / so must du doch hangen. Die übrigen seynd nach Landsee[33] geführet / darunter etlichen Rantzion[34] angebotten / der Rest aber über 600. im Feld nidergemacht: waren viel / ja der meiste Theil gefroren[35] / und mit der Teuffelskunst behafftet / welche man mit Prügeln zu todt schlagen müssen / dann weder Eysen noch Bley an ihnen helffen wollen“.[36]

Das „Theatrum Europaeum“[37] teilt zu den Kämpfen um Breisach[38] [=> 1. Abbildung rechts]Breisach_1638 im Oktober 1638 mit: „Es hat aber die neidische Fortun ihre Vnbeständigkeit gegen das Kayserische Volck / vnter dem vermeynten Favor[39] / heßlich sehen lassen: Dann als Hertzog Bernhards[40]Bernhardv.Weimar5 [=> Abbildung links] Fürstl. Gn. eylfertig bey sich erwogen / was Vnheil ihm aus solchem Entsatz erwachsen köndte / haben sie von stund an den Conte de Turaine[41] [=> 2. Abbildung rechts]Turenne-2 mit den Frantzosen commandirt / welcher beneben dem Obr. Battili / vnd Obr. Hattstein[42] / dermassen hefftig auff die Kayserischen / daß sie nicht allein die vorbemelte 400. Götzische[43] Mañ / so auff die Brücken kommen / alle nieder gemacht vnd ersäufft / sondern auch die Schantz[44] [=> Abbildung]Schanzen-Schanzbauern-Erdwerke-1 [350777] wider an fünff Orthen Mannlich gestürmet / vnd erobert. In der Schantz vnd auff der Wahlstatt[45] hat man den 16. Octobr. vber 1000. Todte (vnd vnter denselben 3. Obristen tödtlich verwundet / 5. Leutenant[46] / neben vielen Officirern) gefunden / welche man alle in Rhein geworffen / vnd also begraben. Ingleichem viel allerhand Gewehr / sampt einer grossen Anzahl Schauffeln vnd Hacken / womit die Kayserischen ihre Lauffgräben gemacht / vberkommen / wie dann auch alle dero Arbeiter in besagten Gräben nieder gemacht / 5. Capitäyn[47] aber / sampt dem Obr. Neuneck[48] / Obr. Scharter[49] gefangen worden.

Von den Schwedischen seynd gleichfalls der Obr. Battili neben etlich vornehmen Männern todt geblieben. Obr. Schönbeck[50] tödtlich geschossen / der Schottische[51] [=> Abbildung rechts]Schotten2 Obriste Leßle[52] aber gefangen worden“.[53] Nach anderen Angaben wurde Batilly Ende 1644 oder Anfang 1645 in einem Duell getötet.[54]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Metz, Bistum u. Stadt [Frankreich, Dép. Moselle].
[2] Vgl. die Erwähnungen bei STEIN, Protéction.
[3] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – und aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen und Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen  Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“.
Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[4] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[5] Vgl. die Erwähnungen bei STEIN, Protéction.
[5a] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass  ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[5b] MANKELL, Uppgifter, S. 181.
[5c] MANKELL, Uppgifter, S. 184, 200.
[6] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[7] Sundgau; Landschaft im Süden des Elsass, im südlichen Bereich des Départements Haut-Rhin, etwa zwischen Basel, Belfort und Mülhausen gelegen.
[8] Widerstand, bäuerlicher: SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 16 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Am 27. April [7.5.1632; BW] sind drei Soldaten zu Fuss, Brandenburgischen Regiments, unter den Kompanie[n ?; BW] des Obristleutnants Winkler, in Baudenbach begraben worden. Sie wurden von den Kürrnhöchstettern und ihren benachbarten Anhängern im Schlosshof ‚nicht allein jämmerlich geschlagen und übel zerlästert, sondern gänzlich entleibt und tod geschlagen’ “. SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 16 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Der schwedische Reiter Matthäus Bücher, der in Baudenbach und Hambühl zur Salva Quardia einquartiert war, ist ‚auf Ausreißen mit andern Reitern’ entleibt, und von den Hirten im Holz tot aufgefunden worden. (Sch.)“. SEMLER, Tagebücher, S. 59: „Vast vmb gleiche zeitt [Ende Juli 1633; BW] sein auch 9 Frantzosen welliche hievor vnder den Schwedischen geritten, von den vnsrigen aber gefangen vnd vnder herrn obrist König sich vnderhallten laßen), von Ravenspurg ausgerißen, vnd alß die nach Schönaw kommen, haben sie den veberlingen vnderthonen daselbst ihre roß vnd anders hinwegg nemmen vnd sich darmit zum feind begeben wollen. Deren aber die bauren maister worden vnd haben selbige gefänglich nach Veberlingen gebracht, von dannen sie in einem schiff herrn obrist König nach Lindaw zugeschickt und nach schleunigem proceß alle neun mit dem strang hingericht worden. Welliche strenge sie mit ihrem selbst (!) maul verschuldt, in deme sie den bauren, so sie gefangen, vnder augen antrowen dörffen, wan sie wider auf freyen fůß gestellt (wie sie ihnen in tam corrupta disciplina militari [in einer solch verdorbenen militärischen Disziplin] die rechnung ohnfehlbar gemacht) daß sie derselben bauren häußern einen rothen haanen aufstöcken wollen. Daran sie aber sancta iustitia [die heilige Justiz] gehindert“. SEMLER, Tagebücher, S. 76 (1633): „Die bauren, so ab dem Land herein salvirt vnd thailß die zaichen an dem leib mitgebracht, haben bericht, dass hin vnd wider vil todte bauren, welliche der feind ermördt vnd hinwiderumb auch nit wenig Schwedische, die auf dem straiff von den bauren erschlagen worden, ligen, vnd in den wälden ettliche ledige roß vmblauffen“. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 64 (1630): „Als der König von Stralsund weg zoge / filen etliche Crabaten auß Grypswald / streifften bey Anklam in ein Dorff. Demnach nun ein Schwedischer Capitein / so on Anklam commandirte, von solchem Kundschafft empfieng / schickete er etliche Dragoner vnd Reuter auß / welche die Crabaten / deren bey 60. waren / meistentheils niderhaueten: die übrigen so sich salvirten, wurden hernach von den Bawern auffgesucht vnd erschlagen“. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 64f. (1630): „Vmb selbe Zeit streifften in 300. Schwedische Dragoner / neben 150 Reutern in die VckerMarck biß an Brenßlaw / 6. Meilen von Stättin / trieben auß dreissig Dörffern alles Viehe hinweg. Wie nun hierauff ein Priester zu Melchaw von den Käyserischen vmb Hülff bate / wurden alsbald von 200. so allda in Besatzung lagen / die Helffte auß commandiret, immittels kamen auch bey 400. Bawren durch den Glockenschlag zusammen / da die Schwedischen solches innen wurden / eyleten die Reuter mit dem Vieh nach dem nechsten Holtz / die Dragoner aber versteckten sich im Hinderhalt / vnd wie die Käyserische vnd Bawren ankamen / brachen sie herfür / umbringeten sie / vnd haweten alles nider / was sich zur Wehr stellete / also dass nur vier Mußquetierern in Brenslaw wider kamen / das Viehe aber vnd die übrige Bawren trieben die Schwedische nach Uckermünde“. LATOMUS, Relatio Historicæ Semestralis Continuatio, S. 66f.: „VMb diese Zeit [Januar 1631; BW] hat sich bey dem Dorff Bischoffroda / vngefähr eine Viertelstunde von Eißleben gelegen / nachfolgendes begeben: Es wurde eine zimbliche Anzahl Bawersweiber / darbey auch etliche Manspersonen waren / welche zu Eißleben auff dem Marckt gewesen / von 6. Reuttern angegriffen: Als sie sich nun zur Wehr gestellet / sind zwo Manspersonen von ihnen erschossen worden / dessen aber vngeachtet / wehreten sich die andern hefftig / vnd risse das Weibsvolck die Reuter / weil sie sich verschossen / von den Pferden / richteten sie mit Messern / Parten vnd Prügeln vbel zu / namen ihnen auch die Pferdt / Pistolen / Dägen / Mäntel / also daß vier von den Reutern darvnder ein Edelmann / todt blieben / die andern aber sehr verwundet in das nechst darbey gelegene Holtz gekrochen. Es hat sich eine Fraw also vnder den Reutern hervmb gerissen / vnd vnder ihnen mit einem Messer also gehauset / daß sie außgesehen / als wann sie sich im Blut gewaschen hette / hat doch keinen schaden an ihrem Leib bekommen“. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 98 (1636): „Interim begibt sich, daß ettliche Vitzthumbische soldaten oder reuter von den compagnien, so vor Hohentwiel gelegen, ohne verlaubnuß außgerißen, oder auf die beit und raub geridten, der waren uff die 7 oder 8, die hierumben und biß auff Weingarten oder Waldsee alle straßen gar unsicher machten, sonderlich an dem Bodensee hetten ihren ihren uffenthalt mehrern thails zue Mimmenhaußen und Urnow. Unangesehen manß allhie zue Salem ungern gesehen, haben ettliche closterdiener und auch pauren solches in die harr länger nit kenden zuesehen noch gedulden, haben uff sie gespannen, selbe bekomen zue Mimmenhaußen in einer behaußung, hinaußgefüert gegen ainen weyher, schröcklich ermördt und nidergemacht; aber übel übersehen, dan ainer ihnen außgerißen, darvonkomen und entrunnen; darauß dan, wie volgen wird, groß übel ervolgt und erstanden“. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 134 (1641): „Item in vigilia assumptionis vel Bernardi hat sich begeben, alß 5 oder 6 Zellerische am Undersee, stattlich und wohlmundierte reütter underm obristen und commendanten Rost, zwar nit uff beit zue reuten ihr intent gewesen, in unsern hof zue Bachopten ihr nachtquatier in einem stall zue nähmen begerten, so guotwillig verlaubt, vermainten nur rüebig und, weil sie sich wohl vermacht, sicher zue sein, seyen sie von underschidlichen herrschaften zue Osterach erfahren (weil eß gar viel dieser orten zuovor rauber und roßbeuter abgeben, [81.] deren sie müesten ergelten) sich uffmachten, sie alldort in unserm hof und stall, unwüssend deß hofmaisters diß orts, uberfallen,ainen nach dem anderen herauß uff die müste gezogen, half darfür kain büdten noch quatier, unangesehen solche unschuldig, wie die schwein oder oxen erschlagen und ermordt, (dass dan unß zum großen nachthail, weilß in unserm hof, darbei auch der unsrigen underthonen zwen oder 3 gewe0en, gerathen) ihnen ihr pferd, pistolen und waß sie hatten, verkauft und abgenohmen“.  Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 212.: „Man war seines Lebens nicht sicher. Nicht sicher auf Feldern und Straßen, deswegen die Ackerleute immer ihr Gewehr bei sich führten. War daran Mangel, wurden die Sensen an lange Stangen gemacht, die zuvor am hinteren Ende gerade geschmiedet [wurden], daß sie wie Spieße standen. Manche Partei haben wir, gleich ob schwedisch oder kaiserlich, so von unserem Dörflein verscheucht […] Es war eine verderbte Zeit. Jeder trug im Wald das Gewehr, lauerte Soldaten auf, die man totschoss oder abknickte, wenn man einen erwischte. Der Drangsale wegen lag immer das Rohr [Gewehr] versteckt und so wüst es zuvor nur den Bauern [erging], so erging es den Soldaten, so von uns gefangen wurden. Es war fast kein ehrbares Volk mehr auf Erden“. Das „Theatrum Europaeum“ berichtet zum März 1636 über Sachsen, 3. Bd., S. 637: „So haben die Bawren hin vnd wider ex desperatione alles was sie angetroffen / darnieder vnd  Todt geschlagen / dann ihnen Freund vnd Feind das Vieh abgenommen / sie darnieder massacrirt / den Feldbaw gesperrt / vnd alle Excessen verübt“. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 839 (1642) über den bäuerlichen Widerstand im Drömling (1642), einer Niedermoorlandschaft an der Grenze von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: „Es grentzet mit Chur-Brandenburg bey Garleben / der alten Marck / auch mit dem Lüneburgischen und Magdeburgischen ein Ort im Tremling oder Trommeling genant / mit Gehöltze und Morast umgeben / welchen böse Bauren bewohnen / die hatten von den Schwedischen und andern von Jahren hero viel Schaden erlitten. Als nun General Königsmarck im Eingang Februar. sich daselbsten herum mit 12. Regimentern legte / auff der Käiserl. Anzug Achtung zu geben / so legten sich diese Bauren an ihrem Paß mit Weib und Kindern / und allem ihrem Vermögen / fielen der Soldatesque ein / und thaten ziemlichen Schaden. Es wurde ein Trommelschläger zu ihnen geschicket / ob sie Freunde oder Feynde seyn wollten: Weil sie nun gewust / daß ihnen so leichtlich nicht beyzukommen / schnitten sie ihm Ohren / Nasen / und Finger ab / und schaffeten ihn von sich. Sie hatten sich nahend auff 1500. verstärcket / und schickten auß ihrem Mittel zum Ertzhertzog [Leopold Wilhelm; BW] / mit Bitte ihnen zu vergönnen / daß sie darauff schlagen möchten. Wie nun die Nachricht geloffen / so solle sie Ihre Hochfürstl. Durchl. mit Geld beschencket / und ihnen Officirer mitgegeben haben / ihre Gelegenheit / Ort und Pässe zu recognosciren.
Sie hatten einen Hauptmann unter sich selbsten gemacht / und zu Ihrer Durchl. nach Tangermünd ferners geschicket / der sich erbotten hatte die Schwedischen zu verfolgen / diesen sollen nun Ihre Hochfürstl. Durchl. eine güldene Ketten samt 1000. Ducaten / und einen Beltz mit Sammet überzogen / geben lassen / wie er aber dieses Gnaden-Präsent verdienet habe / ist weiter nicht erfahren worden“. Vgl. auch ZAHN, Der Drömling, S. 2f., ZAHN, Die Altmark, S. 47. SCHNEIDER, Saxonia vetus et magna […], S. 161: „Unweit von hier fähet sich bey der Fornitz der sogenannte Drömling an, welches eine waldige Gegend im Wolfenbüttelischen ist, die sich auf etliche Meilen erstreckt, und sehr verwegene grundlose Bauern zu Bewohnern hat, welche denen Nieder-Lausitzern im Spreu-Walde gantz gleich, und im 30jährigen Religions-Krige viel hundert Soldaten caputiret, ja sich gar nicht gescheuet haben, etliche Regimenter in ihren Feld-Lagern anzugreifen: wie sie denn Anno 1639. denen Käyserischen bey Stendel [Stendal; BW] eingefallen, sie geschlagen, und ihnen 2. Feldstücken nebst andern Geschütze abgenommen: item Anno 1642. zwey starcke Schwedische Regimenter fast gar ruiniret etc. wovon die damahligen Relationen zeugen“. Der Pfarrer Aegidius Henning [ca. 1630-1686] hält fest; BUS, Die Zeit der Verheerung, S. 215f. (nach MÜLLER, Aegidius Hennig, S. 96): „So wie die Soldaten den Herren Bauern übel mitspielen, wenn sie ihrer habhaft werden, so legen die Bauern manchen, der zurückbleibt, schlafen. Ich habe des Öfteren gehört, daß sie über den und jenen von ihnen gesagt haben: Er hat manchen schlafen gelegt ! Er hat da und dort einen Reiter niedergeschossen. Was ? Sie rühmen sich selbst ihrer Mord- und Diebestaten, und es tut ihnen leid, daß sie es nicht noch schlimmer machen können“.
[9] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvaguardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- und Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.
[10] Hartmann Freiherr [?] v. Erlach [14.9.1597 Bern-25.1.1633 Pfirt], schwedischer Obristleutnant.
[11] Kriegsgräuel, Kriegsverbrechen: Kriegsgräuel waren die Begleiterscheinung dieses Krieges von Anfang an. Der Jesuit, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. von Bayern, Jeremias Drexel, auf dessen böhmischen Feldzug (1620), zur Eroberung von Pisek am 30.9.1620; PÖRNBACHER, Barock, S. 325f.: „Heute um die dritte Stunde des Nachmittags ist Biska gleich beim ersten Eindringen in die Stadt erobert worden. Alle, die drinnen waren, hat man zusammengehauen und umgebracht. Besonders die Soldaten des Bucquoi haben niemand geschont, kein Geschlecht noch Alter, auch das Kind, das im Bett saß, wurde mit einem Gewehrschuß hingestreckt. Ein gar erbärmlicher Anblick war das, wohin die Einwohner oder die Besatzungssoldaten auch flohen, sie fielen in die Hände der Unseren und wurden getötet oder gefangen. Der Anführer wurde in der Stadt in tausend Stücke zerhauen. Einer Schwangeren, die im Schrecken gebar, wurde der Kopf gespalten, das Kind an der Wand zerschmettert. Man sagt, Bucquoi habe sein Schwert und den Regimentsstab zerbrochen, als er dem Gemetzel Einhalt bieten wollte, aber die Raserei der Soldaten war stärker. Mehrere stürzten sich ins Wasser, um wenigstens so zu entkommen, aber auch dort trafen sie die Kugeln und so starben sie fast einen doppelten Tod. Man sagt, es seien zwölfhundert Schützen in dieser Stadt gewesen, die schon an sich, und auch durch ihre Lage aufs beste befestigt war. Aber nicht einmal einen ganzen Tag hat sie diesem doppelten Heer, dem unsern und dem des [Charles Bonaventure de; BW] Bucquoi, widerstehen können. An diesem Abend liefen von den Böhmen 130 Soldaten ins Lager unseres Fürsten über. Überall herrscht unter unseren Feinden Furcht, Schrecken und großes Zittern, und das ist kein Wunder: schon kennt man den bayerischen Löwen“. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 163f., Anm. 2: „Den 17. November 1621 Abends fielen sieben Cornet Reuter, unter Commando des Bayerischen General-Feld-Wachtmeisters Grafen von Anholt [Johann Jakob v. Anholt; BW] Commando in den [kurpfälzischen BW] Flecken Beerfelden, plünderten, ohnerachtet ihrer Verpflegung, denselben aus, nahmen 21 Pferde, und tractierten die Leute unmenschlich, daß sie, um ihr Leben zu retten, sich in die Wälder flüchteten. Folgenden Tags wurde durch den continuirenden Nach- und Rückzug von etlichen tausend Mann von der Bergstraße gegen Moßbach [Mosbach; BW] in dem Amt Freyenstein [Freienstein; BW] vollends alles aufgerieben, auch die Kirche ihres Kelchs und Ornats beraubet, der Pfarrer [Heinrich Lambinus; BW] erbärmlich geschlagen, und mit Stricken dermaßen geknebelt [=> geraitelt; BW], daß ihm Gesicht und Gehör vergangen, das Blut zu den Augen herausgedrungen, und er in wenig Tagen sterben müssen. Sie nannten ihn anders nicht, als einen Lutherischen Schelmen und wollten ihn mit Bedrohung der Castration zwingen, daß er den Kirchen-Gesang: »Erhalt uns, Herr, bey deinem Wort usw.« verschweeren sollte. Sie preßten ihm auch durch große Marter 600 fl. aus“. Hans Sonnenbächer, Schultheiß, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 206: „Mansfeldische Reiter, uf 30 stark, seien bei ihnen durchgestreift. Philipp Stumpf sei uf Schultern gehauen worden, denen sie als ein alten eisgrauen Mann gestöckt und gepleckt, ins Dorf genommen, mit Füßen ufgehängt, mit Lunten gebrennet, auch salvo honore [= mit Verlaub zu sagen (Entschuldigungsformel)] in Mund Urinam reddiert [= uriniert], endlich herab ufs Genick sehr übel fallen und schlagen lassen“. Der Pfarrer von Mönchsdeggingen, Christian Spradtler, am 4.1.1634 über die am 13.12.1633 erfolgte Plünderung und seine Marter; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 51f.: „und einer unter ihnen, der sich des Ochsenwürthen, würthen von Nereßheim, welchen man vor diesem verbrand, Sohn genennet, sich öffentlich vernemen lassen, habe sich dem leibigen Satan ergeben ewiglichen. Alsobalden die anderen dreyen seine Spießgesellen gerufen, deren sich dann ein jeder mit seinen Instrumenten baldt gefaßt gemacht. Der erste mit einem hültzern reiteltopff, mich damit zu reiteln, der ander mit einem langen Strickh, mich damit zu binden, der dritte mit einem Schraufzeig mich damit zu klueben, Der vierte mit einem großen erdenen Topff darinnen etliche maß wasser, so sie den schwedischen trunckh nennen, gema(h)nt, mir damit den garauß zu machen“. Hans Hoxer in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 213: „Ewald Weißen Frauen hätten sie die Nasen abgehauen. Ihm, Zeugen selbst, ein Strang um den Kopf gelegt und geknebelt, daß er ihnen etwas an Geld, so er in einem Säckel im Garten gescharret gehabt, geben, womit sie aber nicht content [= zufrieden] gewesen, sondern fürbaß [= weiter] einen Strang an beiden Armen gemacht, das Seil hinterrücks über ein Apfelbaumen Äste geworfen, schwebend ufgezogen, auch eine gut Weil hängen und sich bedencken lassen. Zeug aber [durch]gehalten und ferner nicht geschnellt [= hochgezogen worden]. Sonsten hätten sie in Gewölbe, darinnen er sein und anderer Leut Sachen verwahret gehabt, ufgebrochen und alles genommen, dabei zu verstehen geben, das hätte man unserm gnädigen Fürsten und Herrn [dem Landgrafen] zu danken. Vom Schänden wäre viel gehört worden, dann mit seines Nachbarn Barthel Schelches Eheweib hätten sie Schande geübt und doruf ins Wasser geworfen, welche kürzlich hernach, vermutlich aus Schrecken, gestorben“. Heinrich Clodius, Schulmeister, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 215: „Die Weimarischen hätten ihn, Zeugen selbst, in die Scheuer geführt, geknebelt, die Hände uf den Rücken gebunden, mit brennenden Lunten Pulver in die Hosen geblasen, auch deromaßen mit ihme übel gehaust, daß er den Mund noch nicht recht öffnen könne. Sie haben Jakob Schäfern mit dem Hals ufgehängt und ein Weil hängenlassen, bis er ihnen das Geld zu geben verwilliget. Niklas Glappacher hätten sie ein Kordel um die Pudenda [= Geschlechtsteile] gemacht, so lange zugezogen, bis er ihnen ufs 60 Gulden geben. Matthes Hammans Weib, samt andern viel mehr, Daumen ufgeschraubt um willen, Geld zu geben und zu verraten“. Pfarrer Heinel von Waldkirchen (1632), zit. nach www.krumhermersdorf.de/literatur/urkunden: „Weil man etliche Soldaten unten im Dorfe abgesetzet und [ihnen] die Pferde genommen [hat] welches nicht nur hiesige Leute, sondern auch benachbarte verübet, [haben] General Holcks Völker [Soldaten] auf ihres Generals Befehl das Dorf angestecket [angezündet]; niedergehaun, was sie angetroffen, also daß sie etlichen die Köpfe in einem Hieb abgehauen [haben] und der Kopf den Berg [hin]abgelaufen, das Corpus [Körper] aber liegengeblieben [ist], welches jämmerlich zu sehen gewesen. Und sonst übel verfahren, wie die Rudera [Spuren] noch ausweisen „. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz; BRAUN, Marktredwitz, S. 23f.: „Zu dieser Zeit ging Jammer und Not an in unserem Lande und hat gewähret bis auf das 1637. Jahr; do man dann bald nichts anderes hörte als Rauben, Stehlen, Morden, Sengen und Brennen. Die armen Leut[e] wurden niedergehauen, gestochen, geschossen, auch gereitelt. Vielen [wurden] die Augen ausgestochen [und] Arm[e] und Bein[e] entzweigeschlagen. Ohren und Nasen, auch männliche Glieder und säugende Brüste wurden ab- und ausgeschnitten. Etliche [wurden] von ferne beim Feuer gebraten, (teils) im Rauchschlot aufgehenkt und Feuer unter sie geschüret. Etliche [sind] in die Backöfen gestoßen, Stroh vorgemacht und angezündet [worden]. Kein und Schwefel [wurde ihnen] unter die Nägel gesteckt und angezündet. Die Daumen [wurden] geschraubet, spitzige Knebel ins Maul gestecket, [so] daß das Blut haufenweiß heraus geloffen [ist]. Hernach(er) [ist] der ganze Leib durch den Mund mit Urin und Mistwasser gefüllet [worden], die Fußsohlen [wurden] aufgeschnitten, hernach Salz hineingestreuet, Riemen aus den Leibern geschnitten und vielen die Rippen in dem Leib entzwei geschlagen. In Summa, die große Pein und vorhin unerhörter Marter – davon auch der Teufel in der Höll[e] Mitwissenschaft haben mochte – so sie den Menschen in vielen Wegen (an)getan, bis sie gestorben oder verschmachtet oder preßhaft worden, ist nicht zu beschreiben. Da hat manches fromme Herz in solcher Marter und Pein bekennen, Hab und Gut, Weib und Kind, auch wohl seines Herrn oder Nächsten Sachen, die lange verwahret gewesen, verraten müssen. Da wurde weder alt noch jung, edel und unedel, auch der Schwangern und Sechswöchnerin[en] mit Schänden nicht verschonet. Und welches ja ein Greuel anzuhören: achtjährige Mägdlein sowohl, [als] auch 60 bis 80jährige Weibspersonen [sind] zu Tode gemartert, hernach ausgezogen, in die Teich geworfen oder auf der Straße liegen [ge]lassen [worden]. Zuletzt durft[e] sich kein Mensch mehr in Wäldern betreten lassen, denn da war auch niemand mehr sich, [ganz] gleich [ob es] im Morast oder in gebirgigen Steinklüften war, denn da hatten sie Hund[e], welche auf die Menschen abgerichtet [waren, so] daß also kein Mensch in Steinklüften bleiben konnte. Ach, da sind viel[e] Leut[e] in den Wäldern hin und wieder erschossen und niedergehauen worden; auch unbegraben liegen [ge]blieben“. THEATRUM EUROPAEUM Bd. III, S. 278f., über die Lage in Schlesien nach der verlorenen Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634, in der die kursächsische Armee unter Hans Georg von Arnim die kaiserliche unter Johann von Götz und Rudolf Graf Colloredo schlug: „Die Kayserische nach deme sie bey der Lignitz geschlagen / haben sie in Schlesien besonders zwischen Lignitz und Glatz gar übel gehauset / sonderlich dieweil sie zumahl kein Oberhaupt gehabt / alles was sie gekönt / außgeplündert / und die Inwohner allen Orten wegen grosser angelegter Marter und Peinigung verjagt / auch auß den Wälden / dahin sie sich umb sicherheit willen begeben / gleich wie das Wild auff dem Felde gehetzet / das Frauenvolck wie ein Heerd Vieh zusammen in ihr quartier getrieben / und nackend und bloß mit ihnen zu tanzen / und sonsten zu gehorchen gedrungen: über das dz arme Volck beym Feuer und in Backöfen gebraten / die Augen außgestoßen / Riemen auß den Rücken lebendig geschnitten / Arm und Beyn / Ohren und Nasen / die männliche Glieder und säugende Brüste abgeschnitten / oder darmit empor gehoben / mit Spännern und Hämmern zerklopfft / angeschnürt / umb geführt / Kühn und Schwefel unter die Nägel und in die heimliche Ort gesteckt / angezündt / und damit biß zum Hertzen hinauff gebrent und also verbrent: mit Pistolstöcken die Daumen geschraubt / mit den Bärten und Haren auff den Steinen herumb geschleppt / zerbrochene spitzige Stecken in Hals gesteckt / biß das Blut hauffenweise herauß gelauffen / den Mund unnd Bauch mit Mistpfitzen / Urin / und anderer Unsauberkeit angefüllt / in die Brunnen geworffen / von Dachrinnen gewipffet / die Fußsohlen auffgeschnitten und Salz drein gestreuet / Arm / Bein und Rippen im Leib entzwey geschlagen und zertretten / Hände / Nasen und Ohren abgeschnitten / auffgehenckt / und Feuer unter die Füsse gemacht / und darmit weder Alter noch Jugend / weder Mann noch Weib / weder Edel noch Unedel / weder Schwangern noch Sechswöcherin / noch keines anderen Unterschiedes verschonet / den Eltern die Kinder auß den Armen gerissen / und in stücken zerhauen /zerrissen oder wider die Wände geschmissen / die Augen den armen Leuten auß dem Kopff gerättelt / wie sie reden / und unsäglichen Marter / Schmertzen und Pein angethan / als nicht alles zubeschreiben / wie die zu Goldberg / Reichenbach / und an anderen Orthen und Stätten / Flecken / und Dörffern erfahren: sonderlich zu Reichenbach / welche doch allezeit den Keyserischen / wie billich / miltiglich contribuiret / und alle mögliche Hülff und Vorschub gethan / welchen auch die Bürgermeister auffgewartet / ihnen entgegen gangen / und mit Glimpff der Statt bestes reden wollten / aber nicht gehört / sondern nur die Gewaltthätlichkeiten mit Morden / Schänden / Plündern in Kirchen und Häusern / auch biß für und auff den Altaren und Gotteshäusern verübet / wie darvon in Truck außgelassene offene Schrifften und Klagten bezeugen“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 237, Bericht der Amberger Regierung vom 19.3.1646: „Wie dan auch dergleichen unmenschlich procedur den 13. diss auch vorgangen, indeme Georg Schmid, untertan zu Kemnath, welcher mit 5 kleinen kindern beladen von Hirschau nacher hauss und futter gehen wollen, ist er von 9 reuttern erdappt, in das wirtshaus geführt und von ihm begehrt worden, speckh, butter und früchte zu weisen, weiln er aber nichts gewußt, haben sie ihn mit prügeln, eisernen stenglein, schrodhacken und säbeln anfangs uf die schienbein, daß dieselbige ganz zerschmettert, so lange geschlagen, bis die spreissel davon gefallen, hernach ins creuz, in die rechte seiten, über den rückhen und lenden mit einer schrothacken also getroffen, das er etlichsmal zu boden gefallen. Andern morgen früe vortags haben sie ihn mit eisernen stänglein abermahlen jemerlich geschlagen, den urin und koth in einen hafen gelassen, under einender gerührt und ainer, den sie den türkhen genannt, nachdem die andern ihne uf die arm gestanden, das maul mit einem eisernen stänglein aufgespreizt und diesen unflath also unbarmherzig hineingegossen und abwärts im hals gestrichen. Nach diesem allen haben sie ihn wieder ufs geführt und alss er inen uf starkes zusprechen nicht anzeigen khönnen, zu boden geschlagen, mit füssen getretten, gestoßen und mit sporn gestochen und alss er mit weiters laufen müssen, hat ine der türk mit einem prügel über den Arm, rückhen, lenden, füß und fußsohlen unaufhörlich geschlagen, mit ins holz geführt, einen strickh an halss gelegt und an einen paumb gehängt, doch daß er die erden mit den zehen berühren khönnen, bis ihn endlich der zehnte reutter, so bei diesen gewest, abgehauet, und nach hauss zu gehen haissen“. Vgl. die Rechtfertigung der Kriegsgräuel bei dem Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich [Gustav Horn gewidmet], dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, Discurs, S. 6, 19. Vgl. NEITZEL; HORATH, Kriegsgreuel; KAISER, „Ärger als der Türck“. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 152f.: „In Ruppertsgrün [bei Elsterberg] trennten sie [die Schweden 1640; BW] dem 83jährigen Pfarrer mit glühenden Eisen Ellenbogen, Kniescheiben, Fußzehen ab und marterten ihn zu Tode. Seiner Haushälterin gaben sie Mistjauche zu trinken und zerschlugen ihr mit Pistolen das Gesicht. Anderen Dorfbewohnern banden sie die Köpfe unter den Beinen zusammen und hängten sie verkehrt herum auf. Dann schlugen sie auf diese ein oder legten Feuer unter die Unglücklichen. Einen Bauern ließ man im Backofen ersticken, einem anderen schnitt man die Ohren auf, und gab sie ihm kleingehackt zu essen“. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
„Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. VOLLBRECHT, Dreißigjähriger Krieg, S. 57f.: „So zündeten die schwedischen Soldaten am 5. Mai [1636; BW] die Glandorfer Glandorf [LK Osnabrück; BW] Kirche und das ganze Dorf an. Das soll eine Strafaktion gewesen sein, weil einige Zeit vorher Glandorfer Bürger bei der Verteidigung ihres Ortes einige schwedische Soldaten getötet hatten. Hierbei kam es auch zu Greueltaten gegenüber den Wehrlosen. Es wird berichtet, dass die schwedischen Soldaten von den drei Töchtern des Hofes Schultewerth eine kreuzigten und eine andere über dem Herdfeuer erstickten“. Während des Dreißigjährigen Krieges massakrierten schwedische Truppen am 18.6.1633 einen Großteil der männlichen Bevölkerung von Kirchhofen. Die Opfer wurden bei lebendigem Leib in einer Weinpresse zu Tode gequetscht. Insgesamt wurden dabei rund 300 Bauern aus Kirchhofen, Ehrenstetten und Pfaffenweiler als angebliche Rebellen niedergemetzelt. Vgl. auch FURTENBACH, Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic, S. 67ff. über die Einnahme Memmingens durch die Kaiserlichen (1633). „Bis ins Jahr 1636 war Pruntrut von den in der Umgebung lagernden Kaiserlichen blockiert. Die Mißhandlungen der Landleute draussen in den Dörfern bis ins Delsbergertal durch die Truppen blieben an der Tagesordnung. So wurde in Courchavon wie zwei Jahre vorher in Fontenais der Schmied, ein armer alter Mann am Strohfeuer zu Tode gesengt. In Bassecourt liess man den Sohn einer guten Familie, absichtlich zu diesem Zwecke eingesperrt, verhungern. Ein anderer musste in Vermes angesichts eines mit Speisen wohlbesetzten Tisches den gleichen Tod sterben; dessen Vater, in einem nahen Speicher eingeschlossen, musste ebenfalls verhungern. Einem armen Kinde, das einen harmlosen Brief von Prunstrut nach Delsberg tragen sollte, ließ der Obristleutnant Mora ein Ohr abhauen“. => Kriegsverbrechen in den „Materialien“.
[12] Altkirch a. d. Ill [Dép. Haut-Rhin].
[13] N de Chaumare [ – ], schwedischer Obristleutnant.
[14] Insolentien: Unverschämtheiten, Beleidigungen
[15] N v. Harpff [Harpf] [ – ], schwedischer Obrist.
[16] N de Boisse [Bois] [ – ], schwedischer Obrist.
[17] Otto Ludwig Wild- u. Rheingraf v. Salm in Kirburg, Mörchingen u. Tronecken [13.10.1597-16.10.1634 Speyer], mansfeldischer Obrist, dänischer, dann schwedischer General.
[18] Straßburg [Strasbourg, Dép. Bas-Rhin].
[19] Major [schwed. major, dän. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie und 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.
[20] Georg Friedrich v. Hornberg [Hornberger, Hornburg] [ – ], schwedischer Major.
[21] Bernhard Schaffalitzky [Schafelitzky] zu Mukadel [„Mückenthal“] [31.8.1591 Brackenheim-21.101641 Paris], französischer Generalmajor. Vgl. den Beitrag von Jörg WÖLLPER in den „Miniaturen“ unter schaffalitzky-zu-mukadel-bernhard-von.
[22] Johann Albrecht II. Graf v. Solms-Braunfels [2.6.1599 Braunfels-23.9.1648 Braunfels], niederländischer General der Artillerie; seit 1635 Reichsgraf; spätestens seit 1636 Gouverneur von Maastricht.
[23] Feldstück, Feldgeschütz: eisernes Geschütz, das nach dem Vorschlag des Grafen Hamilton eingeführt wurde. Im April 1629 gelang es der königlichen Gießerei Stockholm, den ersten Dreipfünder herzustellen, der mit 123 kg sehr beweglich war. Wenig später wurde das Gewicht sogar auf nur 116 kg reduziert. Der Name Regimentstücke für diese neue Feldartillerie blieb erhalten. Durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete, auch die Kavallerie erhielt einige.. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock, d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht [wikipedia]. „Kurtze Feld-Stücke haben zugespitzte Kammern, und sind kürtzer, wie die gewöhnlichen Stücke, schiessen eiserne Kugeln von 6. bis 10. Pfunden, auch allerhand Hagel- und Ketten-Kugeln. Die Regiments-Stücke schiessen 4. bis 6. Pfündige Kugeln“. FAESCH, Kriegs- Ingenieur – Artillerie- und See-Lexicon, Dresden 1735, S. 287. Angeblich schossen sie dreimal, ehe die Muskete zweimal schoß. Sie konnten von zwei Pferden gefahren werden. MEYER, Handbuch, S. 62. Wahrscheinlich ist aber oft die meist als Feldschlange bezeichnete „Halbe Schlange“ gemeint: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.
[24] Rufach [Rouffach, Dép. Haut-Rhin].
[25] Thann [Tann, Dép. Haut-Rhin].
[26] Landser [dt. Kötzingen, Dép. Haut Rhin].
[27] Blotzheim [Dép. Haut-Rhin].
[28] Quartier: Pardon, Gnade. Das hing zumeist von den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 450. Nach Lavater, KRIEGSBüchlein, S. 66f., hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „Wann aber ein Soldat eine eiserne / zinnerne / in speck gegossene / gekäuete / gehauene / oder gevierte Kugel schiesset / sol man ihm kein Quartier halten. Alle die / so gezogene Rohre oder Füseschlosse führen führen / haben das Quartier verwürckt. Item / alle diejenigen / die von eisen geschrote / vieregkichte / und ander Geschröt / und Stahel schiessen / oder geflammete Tegen haben / sol man todtschlagen: auch alle diejenigen / so man in einem Land / welches preis gegeben wird / vor dem Feind antrift / sol man henken lassen: Auch alle Spionen haben kein Quartier / sonder sollen ohn alle gnad gehenkt werden. Alle Nachtvögel / so die Strassen unsicher machen / und keinen Herren haben / sol man henken lassen. Item / alle diejenigen / so ohne Paßporten zum Feind überlauffen / und wider ergriffen werden / sol man todtschlagen“. Auch wurde beim Angriff zum Teil die Parole ausgegeben, kein Quartier zu gewähren; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 609f. (Treffen bei Haselünne 11.1.1636). Doch selbst die Gewährung von Quartier bedeutete nicht, danach nicht noch getötet zu werden.
[29] Trommelschläger: Trommler (Tambour) wurden bei der schwedischen Armee auch als Boten eingesetzt, deren Aufgabe darin bestand, im feindlichen Lager als Kundschafter zu fungieren. Trommelschläger wurden z. T. als Übermittler bei Belagerungen oder Verhandlungen eingesetzt, ein durchaus gefährlicher Job, den sonst Trompeter ausübten. So schnitten 1642 aufständische Bauern einem schwedischen Trommler Nase, Ohren und die Finger ab, um zu zeigen, dass sie an Verhandlungen keinerlei Interesse hatten. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 839. Vgl. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 41: „Sie sollen sich auf allerley Schläge / alß Lermen / Marsch / Versammlung / Troupen / Wacht / Rebell oder Travaille / verstehen / und allerley Marsch und frömder Völkeren Schlag können. Sie sollen nicht Narren und Possenreisser / sonder verständige Leuthe seyn, welche / so man zu dem Feind schicket / Gefangene zulösen: item / Befehl und Bottschaft zuverrichten: Briefe zuüberliefern / ihren Befehl verständig verrichten / auf alles was sie gefraget werden / vernünftig antworten / und was zu schaden gereichen möchte / verhälen / und die Heimlichkeit bey ihren Eiden niemandem offenbaren / sich nüchter halten / und so der Feind sie füllen / und ihnen mit starken trünken zusetzen wollte / solches verweigern und abschlagen: auch so sie gefraget wurden / davon schad entstehen möchte / sich entschuldigen / daß sie deren dingen keine wüssenschaft haben“. Ein Trommelschläger erhielt 1626 als Regimentstrommelschläger in der brandenburgischen Armee monatlich 12 fl. Das entsprach dem Jahreslohn eines Ochsenknechts.
[30] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord von Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung von Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“.
[31] Hesingué [dt. Häsingen, Dép. Haut-Rhin].
[32] Scharfrichter: I. Scharfrichter (auch Henker, Freimann, Nachrichter, Kasperer oder Schinder). Aufgabe des Regimentsscharfrichters war die Enthauptung, während ein Henker Hinrichtungen mit dem Strang vollzog. Die Hinrichtung erfolgte zur Abschreckung stets öffentlich. Der Scharfrichter im Militärdienst bezog einen festen Sold, während der zivile Scharfrichter die ihm entstandenen Kosten auflisten musste. Die übliche „Unehrlichkeit“ des zivilen Scharfrichters scheint im Militär aufgehoben gewesen zu sein. Zum Teil griff man auf städtische Scharfrichter zurück. Zur Abschreckung wurden zumeist in den Städten so genannte Quartiergalgen errichtet. Vgl. Carnifex, Diebshencker. II. Städtischer Scharfrichter, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- und Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr und Verfolgung durch die Zuschauer und empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper der Hingerichteten zu. SEMLER, Tagebücher S. 174 (1634): „Die haben in volgender nacht herwerts Bermatingen 8 reütter von Bůchhorn kommendt angetroffen, auf welliche die vnserige in vortrab gar zu frühe fewr geben, daß die schwedischen sich gewendt vnd die flucht genommen, sonsten hette man alle 8 ring [leicht; BW] bei den köpffen nemmen mögen. Im nachiagen haben beide meine pferdt vor andern die füeß gebraucht, vnd seyn noch zwen vom feind erritten vnd gefangen genommen, vnd alhero gebracht worden, deren der eine, so quattier [Pardon; BW] angenommen, beim leben gelaßen: der ander aber, so trutzig, kein quattier haben wollen, nechst vorm Wißthor archibusirt vnd hernach wegen fätten leibs vom nachrichter ad usum medicinae vmb mitte deß leibs geschunden vnd begraben worden“. Er stellte Wundsalben her und heilte auch Knochenbrüche. Der Scharfrichter Otto Heinrich von Wahl wird 1639 in Meiningen von einem schwedischen Musketier erschossen, dem er angeblich das Jahr zuvor auf Befehl seines Obristen einen Galgen auf die Stirn gebrannt hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 260. Vgl. KELLER, Henker; SCHILD, Geschichte, S. 177ff.; DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 23ff.
[33] Landser [dt. Kötzingen, Dép. Haut Rhin].
[34] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.
[35] gefroren oder (stahl)eisenfest, eisenfest, fest: DWB 3. Bd., S. 369: „fest durch zauberei, unverwundbar, und verstärkt stahleisenfest“. Zur Einnahme von  Rogätz durch dänische Truppen 1626 berichtet die „Berliner Wochenzeitung“, Berliner Wochenzeitung Nr. 16; unter http://www.deutschestextarchiv.de/book/view/unknown_berlinerzeitung_1626?p=4-5. „Ragetz ist gantz nieder geschossen vnd verbrand ausser den Thurm/ darin 150.  Mann nebenst einem Catholischen Pfaffen / so fest gewesen sind / mehrentheils mit Holtzäxten erschlagen worden/ wie auch der Pfaff / welcher die Knechte alle fest gemacht hat“. Der Erzgebirgschronist und Pfarrer Christian Lehmann liefert entsprechende „Exempel“; SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann, S. 186f.: „Ich habe gekannt einen benachbarten Dorfrichter, der Ao. 1632, 15 Aug. im Holckschen Marsch mit seinen Bauern erkühnte, dem Feind im Marschieren Abbruch zu tun. Er traute seiner Fertigkeit und hatte sich daneben mit etlichen Hellebarden und Bauerngewehr [einschneidige, bis zu 50 cm lange messerartige Waffe mit Griffschalen aus Holz, Horn oder Bein; BW] bewaffnet. Da er eine Feldlänge herauf kommen, stoßen auf ihn 4 Reiter, 2 Croaten und 2 Deutsche, die geben Feuer auf ihn, dass ihm zwei Kugeln durch die Kleider in die Seite gegangen, aber nicht durch die Haut. Er bat um sein Leben, gab dem einen ein Stück Geld, die anderen wollten auch befriedigt sein, und weil er nicht mehr zu geben hatte, brannten sie ihm wieder zwei Kugeln auf den Leib, die eine ging auf die Brust, die andere durch den Hut am Kopf, dass ihm vom Stoß und Knall das Blut zum Maul und Nase heraus ging und er niederfiel als wäre er nun gar tot. Da aber die Soldaten wegritten, machte er sich zwar davon, lebte noch 7 Jahr, aber hat sein Leben bekranken und beseufzen müssen.
Ao. 1630 lebte in einem Dorf [Königswalde; BW] nahe Annaberg ein gelehrter und beherzter Erbrichter [Christian Reppel; BW], der sich in feindlichen Zeiten an der Böhmischen Grenze für einen Obersten unter den Bauern bestellen ließ und damals auch die Stadt Annaberg mit belagern half. Der selbe hatte sich so stahleisenfest gemacht, dass ihm so gar kein Schuss noch Stoß verwunden konnte. Er ließ zur Probe mit Messern und Degen auf sich stoßen, mit Pfeilen auf sich losschießen, die aber nicht trafen oder doch nicht beschädigten. Doch war er nicht fest vom Feuer und Tod. Der Feind brannte ihm sein Erbgut weg, nahm ihm all sein Vieh, Vorrat und Lebensmittel. Da er in der Hitze den Räubern nachlief, und darauf Wasser getrunken, bekam er die Schwind- und Wassersucht und musste im besten Alter dahin sterben.
In dieses gewesenen Richters-Gemeinde diente zur selben Zeit ein verwegener stahlfester Bauernkerl unter den Kaiserlichen zu Pferde, welcher sich Hostiam conscratam lassen im Fuß einheilen, und von keinen Waffen noch Geschoss konnte geöffnet werden. Er ritte einesmals mit 100 Mann auf Partie aus, fiel ein Dorf an, welches aber als ein Flecken mit einer Mauer umgeben war und zwei Tor hatte. Die Bauern ließen ihn ein, schlossen dann die Tore plötzlich, umringten ihn und die seinen allenthalben mit Äxten und Spaltkeulen [im Bergbau Axt zum Spalten; BW], schlugen im Grimm alles nieder, zogen sie nackend aus, und stützten damit eine Grube voll. […] Die Bauern haben im vorigen Krieg an den verhauenen Pässen nach Böhmen wohl 100 solche Gebackene mit Spaltkeulen aufgemacht. Ein starker Eisenfester wurde mit einem silbern Knopf [weil die erste Kugel nicht helfen wollte] erschossen; ein anderer im Duell mit einem durch die Erd gezogenen Degen niedergestochen; ein anderer vermeintlich Gebackener hielt im Saufgelage die bloße Brust dar, und gab seinen Degen hin, man sollte eine Probe tun und auf ihn zustoßen. Gott strafte die Pravade, und ging der Degen durch und durch“. In der Hannover’schen Chronik heißt es; JÜRGENS, Chronik, S. 546f.: „Rittmeister Immernüchtern aus Wolfenbüttel (der sonst Levin Sander hieß) wurde in einem holen Wege bey Lutter von einer Lüneburgischen Partey gefangen, anfangs wird ihm Quartier zugesagt, aber für Hildesheim auf dem Galgenberge jussu Principis ihme müssen den Rest geben. Man hat 20 Schüsse auf ihn gethan und ist keiner durchgangen. Dannenhero ward ihm der Kopf mit einem Beile entzwey geschlagen, daß er wie ein Bähre gebrüllet, unter den Galgen geschleppet und unbegraben liegen lassen“. Vgl. auch FUNKE, „Naturali legitimâque Magica“. Anlässlich der Belagerung Pilsens 1619 heißt es: „Ein Waghals unter den Mansfeldischen Hans Fabel genannt / nahm eins mals ein Stützen Glas Bier / gieng auffm Stadt-Graben zu / bracht den Belagerten eins / den haben sie es mit Kraut vnd Lot gesegnet / aber er tranck sein Stützen Bier auß / bedancket sich gegen jhnen / kam in den Lauffgraben / zog fünff Kugel aussm Busen / dises Pilmis Kind [Teufelskind; BW] / obs wol noch so vest gewesen / ist doch kranck worden vnd vor eroberung der Statt gestorben“. „Warhaffter Bericht / Von der Belägerung und mit gestürmter hand Eroberung der Stadt Pilsen inn Behem / Von einer unpartheyischen Person / so selbsten darbey gewesen … erstlich in Behmischer Sprach zusammen geschrieben: Jetzt aber auß dem Behmischen Original getreulich verteutscht / [et]c“. s. l. 1619, S. 17 [VD17 14:006566V]. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet  unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Zum Teil trug man Glaskugeln bei sich, ein abergläubisches Mittel, um das ‚Festmachen‘ also die Unverwundbarkeit des Gegners aufzuheben. Vgl. KAISER, Schußfest vor Stralsund [http://dkblog.hypotheses.org/451]: „Während der Kämpfe um Stralsund im Jahr 1628 gelang es den Belagerten, einen Ingenieur der Gegenseite abzufangen. Als man ihn untersuchte, fand man unter anderem auch ‚Signete / so man auff Brodt drücken / vnd 24 stunde ein gantze Armee damit fest machen kann‘ “.
[36] THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd. 3, S. 4f.
[37] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[38] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.
[39] Favor: Gunst.
[40] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große.
[41] Henri de La Tour d’Auvergne, vicomte de Turenne [11.9.1611 Sedan-27.7.1675 Sasbach], Marschall v. Frankreich.
[42] Philipp Eustachius Freiherr v. u. zu Hattstein [Hatstein, Hatzstein, Hedtstein] [ -3.8.1644], weimarischer Obrist.
[43] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.
[44] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Nach DILICH, Krieges-Schule, S. 42, hatte der Rumormeister „Huren und Buben“ zu dieser Arbeit zu zwingen. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb;  STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.
[45] Walstatt, „Wahlstitte“: Schlachtfeld, Kampfplatz, ursprünglich mhd. „Leichenfeld“, „von Leichen bedecktes Schlachtfeld“ oder überhaupt „Ort, wo gekämpft worden ist“; DWB Bd. 27, Sp. 1360, 62.
[46] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60  Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute und Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell  verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[47] Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich, ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. sein Anteil aus Beute und Ranzionierung betrug pro 1.000 Rt. Erlös  59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156.Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[48] Alexander v. Neuneck [Neinögg] zu Glatt [1598-1645], kurbayerischer Obrist.
[49] N Scharter [ – ], kaiserlicher Obrist.
[50] Wolf [Wulff] v. Schönbeck [Schonebeck, „Schorbeck“] [ – ], schwedischer Obristleutnant bzw. französischer Obrist, Generalmajor.
[51] Schotten: Von 1626-1632 dienten 25.000 Schotten unter Christian IV. u. Gustav Adolf, was etwa 10 % der Gesamtbevölkerung Schottlands entsprach; PARKER, Military Revolution, S. 200, Anm. 17. 1630 hatte Gustav Adolf 13 Schottenregimentern mit fast 1.000 Offizieren unter seinem Kommando; MINHA, Walter Graf Leslie, S. 139, Anm. 23: Damit „wurde das Schwedenheer zur großen Kriegsschule des anglo-schottischen Adels für den späteren Machtkampf zwischen König und Parlament in der Heimat“. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. In erster Linie heranziehen ist die große Datenbank von Steve MURDOCH, SSNE; dort auch jeweils die neueste Literatur, bzw. dessen Veröffentlichungen => Literaturregister. Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000. Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 und 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. Angaben nach BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 69; ENGERISSER, Von Kronach. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Vgl. MILLER, Swords for hire. Vgl. das Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen Rechten, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Der Osnabrücker Schuhmacher, Amtsbote und Chronist Rudolf von Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“. HÄVECKER, Chronica und Beschreibung, S. 96 (Calbe 1642): „Uber dieses ist dieser Ort auch mit Theurung und Hungersnoth nicht verschonet geblieben. Denn Ao. 1642. hat ein Scheffel Rocken 3. Thl. und mehr gegolten / und man das Getreyde allhier nicht einmal darum erlangen können / sondern es hat dasselbe von andern Orten müssen geholet werden; Die nun kein Geld gehabt / es so theur zu bezahlen / haben sich mit geschroteten Bohnen / Erbsen- und Gersten-Brod behelffen müssen / so aber auch beynöthig gewesen. Dahero viel arme Leute statt des Korns / mit Knoten-Kafft / Wurtzeln aus der Erden sich sättigen / und das Kraut auf dem Felde kochen und essen müssen. Und weil eben in derselben Zeit die Engel- und Schottländer in der Stadt gelegen / sind derer viel wegen Mangel des Brods gestorben / und haben einige den Hunger mit Pferdefleisch zu stillen gesuchet / und das Fleisch des verreckten Viehes gegessen“.
[52] John Leslie of Myres [ca. 1583-nach 1660], schwedischer Generalmajor.
[53] THEATRI EUROPÆI CONTINUATIO 3. Bd., S. 992.
[54] COURCELLES, Dictionaire historique et biographique, S. 276f.
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